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English Encyclopedia is licensed by Wikipedia (GNU).

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synonyms

Betrieb (n.m.) (Geschäft)

Unternehmung, Unternehmen  (Geschäft)

see also

Wirt (n.)

Parasit, Schmarotzer

phrases

-AG für Bahn-Bau und -Betrieb • Arbeitsrecht im Betrieb • Betrieb (Begriffsklärung) • Betrieb (Eisenbahn) • Betrieb (Fahrzeug) • Betrieb gewerblicher Art • Betrieb mit staatlicher Beteiligung • Der Betrieb • Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe • Elektrischer Oberleitungs-Automobil-Betrieb der Gemeinde Weidling • Finanz-Betrieb • Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb • Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Technologien für den spurgeführten Verkehr • Kfz-betrieb • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb • Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen • Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen • Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen • Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen • Verordnung über den Betrieb von Apotheken • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr • Volkseigener Betrieb

analogical dictionary





Grundbesitzer[ClasseHyper.]

holder (en)[Hyper.]

Wirt (n.)




chose à faire, destinée à être faite (fr)[ClasseParExt...]

ce que l'on pratique (fr)[ClasseParExt...]

ensemble (réunion d'éléments) (fr)[Classe...]

Akt; Handlung; Tat; Aktivität; Tätigkeit[ClasseHyper.]

(Aktivität; Beschäftigung; Remmidemmi; Betriebsamkeit; Tätigkeit; Betrieb; Treiben; Betätigung)[Thème]

(Ausführung; Durchführung; Exekution; Implementation; Strafvollziehung; Vollstreckung; Vollziehung; Strafvollzug; Vollzug; Erfüllung), (Aktivität; Beschäftigung; Remmidemmi; Betriebsamkeit; Tätigkeit; Betrieb; Treiben; Betätigung; Auftreten; Benehmen; Betragen; Verhaltensweise; Verhaltungsweise; Verhalten; Tun und Treiben; Tun und Lassen; Aktivitäten), (Akt; Handlung; Tat; Aktivität; Tätigkeit)[Thème]

(stattfinden; hochschießen; auftauchen; sich stellen; plötzlich auftauchen; hergehen; zugehen; passieren; sich abspielen; vor sich gehen; sich ergeben; vorfallen; sich begeben; eintreten; sich zutragen), (beiwohnen; zugegen sein bei; dabeisein; anwesend sein bei), (Erscheinung; Phänomen)[Thème]

factotum (en)[Domaine]

IntentionalProcess (en)[Domaine]

Anlaß, Begebenheit, Ereignis, Gelegenheit, Geschehnis, Veranstaltung, Vorfall, Vorgang - Akt, Aktivität, Handlung, Tat, Tätigkeit[Hyper.]

auslösen, bringen zu, einfahren - anregen, motivieren - agieren, handeln, machen, tun - inactive (en) - inaktiv, nicht aktiv, untätig[Dérivé]

bestehend, existent, existierend - dabeisein, dabei sein[Similaire]

Aktivität, Beschäftigung, Betätigung, Betrieb, Betriebsamkeit, Remmidemmi, Tätigkeit, Treiben[Ant.]

Betrieb (n.)


Betrieb; Werk; Arbeit; Aufgabe; Beruf; Berufsausübung; Berufstätigkeit; Handwerk; Fach; Kunstferigkeit; fachmännisches Können; Beschäftigung; Berufsarbeit[Classe]

Aktivität; Beschäftigung; Remmidemmi; Betriebsamkeit; Tätigkeit; Betrieb; Treiben; Betätigung[Classe]

Zustand; Zivilstand; Familienstand; Personenstand; Stand; Position; Stellung[Classe]

métier, activité (pour propriété de 'exercer') (fr)[Classe...]

vie : part de l'activité humaine (fr)[Classe]

faire travailler (fr)[Classe]

(Betrieb; Werk; Arbeit; Aufgabe; Beruf; Berufsausübung; Berufstätigkeit; Beschäftigung; Tätigkeit; Arbeitsplatz; Arbeitsstelle; Job; Amt; Funktion), (Einnahmequelle; Verdiener; Handlungsgehilfe; kaufmännische Angestellte; kaufmännischer Angestellter; Beamter; Beamtin; Ladenangestellter; Ladenangestellte; Kraft; Arbeitnehmerin; Beschäftigte; Aus-Hilfe; Arbeitnehmer; (Aus-)Hilfe), (Angestellten; Angestelltenschaft; Belegschaft; Betriebsangehörigen; Arbeiterschaft; Personal), (berufstätig sein bei; berufstätig sein in; beschäftigt sein bei; dabeisein in; im Arbeitsverhältnis stehen bei; auf der Lohnliste stehen; arbeiten bei; arbeiten in)[Thème]

(Betrieb; Werk; Arbeit; Aufgabe; Beruf; Berufsausübung; Berufstätigkeit; Handwerk; Fach; Kunstferigkeit; fachmännisches Können; Beschäftigung; Berufsarbeit), (Gelegenheitsarbeit; Arbeit; Aufgabe; Hausarbeit), (schaffen; jobben; arbeiten)[Thème]

vie professionnelle (fr)[Thème]

factotum (en)[Domaine]

OccupationFn (en)[Domaine]

employs (en)[Domaine]

Aktivität, Beschäftigung, Betätigung, Betrieb, Betriebsamkeit, Remmidemmi, Tätigkeit, Treiben - anbringen, anfangen, anwenden, aufarbeiten, auslasten, bedienen, benützen, brauchen, einsetzen, implementieren, nehmen, nützen, üben, verarbeiten, verwerten, zeigen[Hyper.]

absorbieren, auffressen, erfüllen, in Anspruch nehmen - Arbeit - Anstellung, Arbeit, Aufgabe, Beruf, Berufsausübung, Berufstätigkeit, Betrieb, Job, Stelle, Werk - Arbeitskraft, Berufstätige, Berufstätiger, Erwerbstätige, Erwerbstätiger[Dérivé]

arbeiten[Cause]

put to work, work (en) - arbeiten, erarbeiten, schaffen, wirken - arbeiten[Domaine]

Betrieb (n.)








Betrieb (n.)



Betrieb (n.)


Wikipedia

Betriebswirt

                   
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Der Betriebswirt ist eine höhere kaufmännische Qualifikation. Betriebswirte bearbeiten kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in Unternehmensbereichen wie Marketing, Personal, Controlling, Rechnungswesen und Steuerwesen.

Inhaltsverzeichnis

  Berufsbild und Kompetenzen

Dieser Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Betriebswirte sind auf Grund der zahlreichen neuen Bachelor-Studiengänge zunehmend spezialisiert ausgebildet. Beispielhaft seien genannt die Spezialisierungen im funktionellen Bereich, wie Marketing, Produktion, Personal oder Steuern oder die Spezialisierung im institutionellen Bereich wie Bankwesen, Gesundheitswesen, öffentlicher Dienst oder Industrie.

Betriebswirte ersetzen zunehmend auch die traditionellen kaufmännischen Ausbildungsberufe wie Industriekaufmann oder Bankkaufmann. Nur noch ein kleiner Bruchteil der Betriebswirte wird im Laufe seines Berufslebens noch Führungsaufgaben wahrnehmen. Im Bereich der betrieblichen Führungsaufgaben entsteht dem Betriebswirt heute zahlreiche Konkurrenz durch Volkswirte, Juristen und Ingenieure, die gleichberechtigt nebeneinander stehen und ebenso häufig wie Betriebswirte in Positionen wie Prokuristen oder Geschäftsführer zu finden sind. In den letzten Jahren ist im Zuge der Globalisierung von Arbeitsinhalten eine zunehmende Gewichtung der betriebswirtschaftlichen Ausbildung in Bezug auf Kompetenzen im Bereich von Sprachen und bei interkulturellen Fähigkeiten zu beobachten (sogenannte Schlüsselqualifikationen).

In der Ausbildung stehen die folgenden Fachkompetenzen im Vordergrund:

  Studium

Alternativ zur Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung ist es auch möglich, Betriebswirtschaftslehre an einer Universität oder Fachhochschule zu studieren.

An Fachhochschulen dauerte das Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre sieben bis acht Semester und schloss oft mit dem Titel Diplom-Betriebswirt ab. An der Universität war die Studiendauer acht bis zehn Semester und der Abschluss zumeist Diplom-Kaufmann.

Das Studium gliederte sich in zwei Studienabschnitte: Das Grundstudium mit einer Studienzeit von drei bis vier Semestern diente der breiten Wissensvermittlung in den Grundlagenfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Sprachen. Den Abschluss bildete das Vordiplom, das entweder grundstudiumsbegleitend oder als Abschlussprüfung durch schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den Grundlagenfächern erlangt wurde und den Beginn des Hauptstudiums ermöglichte.

Das Hauptstudium, welches sich an das Grundstudium anschloss, sollte die Grundlagenfächer vertiefen und die Möglichkeit bieten, aus einer Auswahl betriebswirtschaftlicher Funktionsfächer wie beispielsweise Unternehmensführung, Finanzierung, Investition, Marketing, Personal und fachspezifischer spezieller Wirtschaftszweiglehren wie Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre, Immobilienökonomie, betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder betriebswirtschaftliche Prüfungslehre eine Spezialisierung vorzunehmen. Das Hauptstudium dauerte in der Regel drei bis fünf Semester.

Die Diplomprüfung wurde über schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den genannten Fächern sowie der Anfertigung einer Diplomarbeit abgeschlossen. Nach Absolvierung weitergehender Berufsprüfungen ist auch die Zulassung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden die Diplomstudiengänge durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt. Daneben existiert das weiterbildende MBA-Studium, das nicht auf den Inhalten eines vorangehenden wirtschaftswissenschaftlichen Studiums aufbaut und sich an Absolventen anderer Fachrichtungen wie Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftler, Juristen und Mediziner richtet, die sich auf Managementpositionen vorbereiten wollen und eine Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium suchen. Es können sich je nach Programm auch Wirtschaftswissenschaftler durch ein MBA-Studium spezialisieren.

  Berufliche Weiterbildung

Unterschiede ergeben sich im Wesentlichen bezüglich des zeitlichen Umfanges und der Art des Lehrganges (Vollzeit oder berufsbegleitend), der Zugangsvoraussetzungen sowie der Art des Abschlusses (als Staatsexamen oder Kammerprüfungen). Im Vergleich zu Hochschulabschlüssen bauen diese Lehrgänge auf einer Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrungen auf und sind stärker praxisbezogen konzipiert.

  Diplom-Betriebswirt (BA)

Der Diplom-Betriebswirt (BA) wird von Berufsakademien nach dem Abschluss eines sechssemestrigen Ausbildungsganges[1] der Betriebswirtschaftslehre als staatlicher Abschluss vergeben. Er ist in einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin) ein Ausbildungsabschluss im tertiären Bildungsbereich.[2] Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.[3]

Das Studium an einer Berufsakademie soll sich durch einen soliden Praxisbezug ausweisen, da es zusammen mit einer betrieblichen Ausbildung absolviert wird. Im Unterschied zu einem Studium an einer Hochschule ist das Fächerspektrum auf ein bestimmtes Fachgebiet/Berufsfeld wie etwa Steuern und Prüfungswesen oder Dienstleistungsmarketing ausgelegt.

Unternehmen, die BA-Studenten betrieblich ausbilden, erwarten in der Regel ein überdurchschnittliches Abitur, insbesondere in den Fächern Mathematik und Deutsch, sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen sowie Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit.

Voraussetzungen
  • Fach- bzw. Allg. Hochschulreife
  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem kooperierenden Unternehmen
Dauer
  • 6 Semester im dualen System, das heißt ca. 10 Wochen pro Semester wird an der BA unterrichtet. Die übrige Zeit verbringt der Student zur Erlangung berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Betrieb.
  • 1800 bis 2100 Unterrichtsstunden
Art der Abschlussprüfung
  • staatliche Abschlussprüfung

  Diplom-Betriebswirt (DH)

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg kann den staatlichen Abschluss Diplom-Betriebswirt (Berufsakademie) auf Antrag in den akademischen Grad Diplom-Betriebswirt (Duale Hochschule) nachgraduieren.

  Staatlich geprüfter Betriebswirt

Der Staatlich geprüfte Betriebswirt (engl. State examined Business Manager) ist ein Abschluss, der durch einen zweijährigen Fachschulbesuch in Vollzeit (optional vier Jahre Teilzeit) an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach mindestens 2400 Stunden Lehrumfang über eine mit Erfolg abgelegte staatliche Prüfung an der Fachschule/Fachakademie erworben werden kann.[4] Die Prüfungsaufgaben werden an Fachschulen von den Lehrkräften erstellt und bedürfen der Genehmigung durch die zuständige staatliche Stelle,[5] um einen Mindeststandard sicherzustellen.[6] An den bayerischen Fachakademien hingegen werden die Prüfungen zentral über das bayerische Kultusministerium erstellt.

Die berufliche Weiterbildung gliedert sich in ein betriebswirtschaftliches Grundstudium, welches die ersten beiden Semester umfasst und in ein Schwerpunktstudium im dritten und vierten Semester. Im Schwerpunktstudium soll sich der Student darüber hinaus fundiertes Spezialwissen in einem von ihm zu wählenden Schwerpunktfach wie beispielsweise Marketing, Personalwesen, Finanzwirtschaft, Informatik oder Controlling aneignen.

Zum Abschluss des Schwerpunktstudiums wird eine Projektarbeit (auch Betriebswirtarbeit genannt) angefertigt. Sie besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die durch eine Präsentation mit Kolloquium ergänzt wird. Mit dieser Betriebswirtarbeit sollen die Fachschüler zeigen, dass sie komplexere betriebliche Problemstellungen unter Einsatz der bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihrer berufspraktischen Erfahrungen analysieren, strukturieren und selbstständig lösen können. Die Fachschüler sollen nachweisen, dass sie im Sinne von Schlüsselqualifikationen an wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen herangeführt wurden sowie befähigt sind, fächerübergreifend zu denken, zu arbeiten und Arbeitsergebnisse angemessen zu präsentieren. Die Projektarbeit bezieht sich in der Regel auf eine konkrete betriebliche Fragestellung und ist fächerübergreifend angelegt. Sie soll sowohl einen betriebswirtschaftlichen als auch branchenbezogenen Schwerpunkt aufweisen.[7] Thema und Bewertung der Projektarbeit werden auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

Voraussetzungen
  • Fachoberschulreife
  • kaufmännische Berufsausbildung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • mindestens 12 Monate kaufmännische Berufserfahrung[8]

Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben angegebenen Regelungen abweichen. Sondergenehmigungen können außerdem erteilt werden.

Dauer
  • 4 Semester in Vollzeit
  • 8 Semester in Teilzeit
  • 2400 bis 2800 Unterrichtsstunden
Art der Abschlussprüfung
  • staatliche Abschlussprüfung
Weitere Bildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Weiterbildung (Auswahl)
  • Seit 2009 berechtigt die erfolgreich abgeschlossene staatliche Abschlussprüfung (Staatlich geprüfter Betriebswirt) in allen Bundesländern zum ordentlichen Studium an einer Fachhochschule oder Universität (allgemeiner Hochschulzugang), was jedoch bei manchen Universitäten mit einem Beratungsgespräch verbunden ist. Seit 31. Januar 2012 wird die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) der Niveaustufe 6 zugeordnet. Dies bedeutet, dass der Abschluss gegenüber einem Bachelor-Abschluss gleichwertig, aber nicht gleichartig ist. Ein akademischer Abschluss ist weiterhin nur über ein Hochschulstudium möglich.
  • Manche Hochschulen in Deutschland rechnen ca. 60 Credit-Points bei einem Bachelor-Studiengang der Betriebswirtschaftslehre an, was einem Drittel der insgesamt benötigten Credit-Points entspricht. Der Fachbereich Sozialökonomie der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg (ehemals Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik) erkennt beim Studium zum Bachelor of Arts in Sozialökonomie vom Abschluss des Staatlich geprüften Betriebswirtes die Noten des Abschlusszeugnisses in einigen Fächern ohne Zusatzprüfung als Klausurnoten an, was ebenfalls etwa 60 Credit-Points entspricht. Die Private Fachhochschule Göttingen (PFH) empfiehlt beim Studiengang zum BWL-Bachelor of Arts für den Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt den Einstieg in das 4. oder 5. Semester. Ähnliches gilt auch für andere Fernhochschulen in Deutschland.
  • Bei längerer qualifizierter Berufspraxis erlauben einige Hochschulen in Deutschland (FH Koblenz/Remagen, Euro-FH) den direkten Einstieg in ein Masterstudium ohne vorherigen Bachelor-Abschluss.[9] An manchen englischen Universitäten (beispielsweise Liverpool, Cumbria) können Staatlich geprüfte Betriebswirte in einem Jahr ein betriebswirtschaftliches Bachelor- und in einem weiteren Jahr ein Masterstudium abschließen, falls sie nicht direkt in ein Masterstudium (M.Sc.) einsteigen wollen.[10] An der britischen University of Lincoln ist der direkte Einstieg in ein Master-Studium möglich.[11]
Beispiele möglicher Tätigkeiten

Als Freiberufler nach § 18 EStG: Beratender Betriebswirt lt. Bundesfinanzhof.[12] Dies eröffnet dem Staatlich geprüften Betriebswirt eine beratende Tätigkeit auf selbstständiger Basis.

  Geprüfter Betriebswirt

Der Geprüfte Betriebswirt (ehemals Betriebswirt IHK) ist eine kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Der Geprüfte Betriebswirt zählt zu den höchsten Abschlüssen der IHK in Deutschland. Als gleichgestellte Sonderform gibt es den Geprüften Technischen Betriebswirt und den Geprüften Berufspädagogen. Um eine dieser Qualifikationen zu erlangen, muss man sich der entsprechenden Fortbildungsprüfung der zuständigen IHK unterziehen.

Geprüfte Betriebswirte sind befähigt, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:

  • Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung
  • Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken
  • Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele
  • Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Fortbildungsinhalte

Geprüfte Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, einer Fortzbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann, mehrjährige Berufserfahrung sowie in einem gesonderten Vorbreitungslehrgang zur Prüfung erworben haben, der sie zu folgenden Qualifikationen befähigt:

Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
  • Marketing-Management
  • Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
  • Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
  • Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
Führung und Management im Unternehmen
  • Unternehmensführung
  • Unternehmensorganisation und Projektmanagement
  • Personalmanagement
Fortbildungsdauer

Die Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt umfasst gemäß DIHK-Rahmenplan ca. 750 Unterrichtsstunden[13] und wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend zwischen dreieinhalb und 24 Monaten angeboten. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die Zahl der Unterrichtsstunden für eine Fortbildung stellt lediglich eine Empfehlung dar, von der abgewichen werden kann.

Prüfende Einrichtung

Zur Durchführung einer Prüfung zum Geprüften Betriebswirt wurde eine Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Juli 2006 verabschiedet, die eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer regelt. Die jeweils prüfende IHK bestimmt einen Prüfungsausschuss, der dann für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich ist.

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis

nachweist.

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.

  Geprüfter Betriebswirt (HwO)

Der Geprüfte Betriebswirt HwO (ehemals Betriebswirt HWK) ist eine Aufstiegsfortbildung und die höchste Ausbildung im Handwerk, welche mit einer deutschlandweit anerkannten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer endet und bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (BdH) in Baden-Württemberg seinen Anfang nahm.

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die bisherigen Kammerregelungen nach § 42a HwO werden somit durch die bundeseinheitliche Rechtsverordnung nach § 42 HwO ersetzt.

Ziel der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO) ist die Qualifizierung künftiger Führungskräfte im Handwerk. Die Absolventen sollen befähigt werden, ein Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich zu führen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben: Die Entwicklung eines Unternehmens strategisch planen, das Unternehmen führen und die Ziele operativ umsetzen, dabei insbesondere

  1. rechtliche, gesamtwirtschaftliche, politische und internationale Entwicklungen bewerten,
  2. marktbezogene und unternehmensinterne Prozesse im Unternehmen analysieren,
  3. die Unternehmensstrategie planen und durch betriebswirtschaftliche Steuerung im Tagesgeschäft umsetzen,
  4. die Organisation und Geschäftsprozesse des Unternehmens im Sinne der Unternehmensstrategie nachhaltig verbessern,
  5. die eigene Position in Beschaffungs- und Absatzmärkten entsprechend der strategischen Ausrichtung bestimmen und entwickeln,
  6. die Personalgewinnung und -entwicklung strategisch planen und umsetzen sowie Personal führen.

Mit einem strategisch ausgerichteten Verständnis des Handelns soll der Geprüfte Betriebswirt (HwO) nach der Handwerksordnung diese Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden-, Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen. Bei der Erarbeitung neuer Lösungen sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.

Diese Inhalte sind im Rahmenlehrplan in die folgenden Qualifikationsbereiche integriert:

  • Strategieentwicklung
  • Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Innovationsmanagement

Ein zentraler Aspekt des Rahmenlehrplans ist die Kompetenzorientierung, die Aspekte der Fach‐, Methoden‐, Führungs‐ und Sozialkompetenz in sich trägt. Die Bearbeitung komplexer Problemlösungen spiegelt sich in der Ausgestaltung der schriftlichen Prüfungsteile wider. Diese werden anhand betrieblicher Situationsaufgaben formuliert, die als Abbilder der betrieblichen Realität kompetenzorientierte Prüfungen zulassen.

Der Zeitrichtwert für den Präsenzunterricht beträgt 700 Stunden, es besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit von 10% nach unten oder oben.

Prüfende Einrichtung

Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (HwO) wird durch die Handwerkskammern abgenommen. Die jeweils prüfende Handwerkskammer bestimmt einen Prüfungsausschuss, der sich für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich zeichnet.

Prüfungszulassungsvoraussetzungen
  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder Fachwirt oder Fachkaufmann nach der Handwerksordnung oder
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Finanzielle Fördermöglichkeiten

Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.

  Betriebswirt (VWA)

Der Betriebswirt (VWA) wird von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) angeboten. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten:

  • Abendlehrgang

Der Abendlehrgang richtet sich an kaufmännisch vorgebildete Person mit Berufserfahrung. Der Lehrgang wird hierbei an drei bis vier Abenden pro Woche berufsbegleitend durchgeführt und dauert sieben Semester.

  • Abiturientenlehrgang

Dieser Variante ist ausschließlich Abiturienten vorbehalten, diese müssen zudem einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen haben. Im Regelfall werden die Lahrgangsgebühren und eine Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt. Der Lehrgang findet im Wechsel statt, den größeren Teil befindet sich der Lehrgangsteilnehmer in seinem Ausbildungsbetrieb, um die praktischen Kenntnisse zu erwerben, für die theoretischen Kenntnisse besucht er jeweils in Vollzeitblöcken die Vorlesungen der VWA. Die Dauer des Lehrgangs beträgt drei Jahre.

Voraussetzungen
  • Fachoberschulreife
  • kaufmännische Berufsausbildung
  • 1 Jahr kaufmännische Berufserfahrung
Dauer
  • durchschnittlich 900 Unterrichtsstunden berufsbegleitend
Art der Abschlussprüfung
  • institutsinterne Abschlussprüfung
Weitere Bildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung (Auswahl)

Die VWA bieten verschiedene Aufbaulehrgänge an, so zum Beispiel zum Controller (VWA) oder zum Marketing- und Vertriebsmanager (VWA).

  Andere bekannte Betriebswirte

  Siehe auch

  Weblinks

  Einzelnachweise

  1. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004
  2. Kultusministerkonferenz vom 29. September 1995
  3. KMK-Beschluss vom 25. Oktober 2004
  4. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002
  5. z. B. Hessen, Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen in diesem Fall vom 7. Mai 2007, § 21
  6. Bauer, H. P.: Die Entwicklung der öffentlichen Fachschulen für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, in Hessen und deren Bewertung durch ihre Studierenden, 2001
  7. http://www.fachschule-fuer-betriebswirtschaft.de/
  8. http://www.kmk.org/doc/beschl/rvfachschul.pdf
  9. http://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/hochschulstudium.htm
  10. http://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/hochschulstudium.htm
  11. http://www.daa-wirtschaftsakademie.de/studium/direkteinstieg-in-das-master-studium-für-absolventen-der-daa-wirtschaftsakademie-möglich
  12. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910769.HTM
  13. IHK-Weiterbildungsprofil: Geprüfter Betriebswirt (IHK)
   
               

Wirt

                   

Ein Wirt (von ahd. wirt „Bewirter, Ehemann, Hausherr“) ist:

ein Familienname:

Orte in den Vereinigten Staaten:


Siehe auch:

  Weblink

Wiktionary Wiktionary: Wirt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
   
               

Betrieb

                   
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Betrieb (Begriffsklärung) aufgeführt.
  Betriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten

Ein Betrieb ist eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung. Konstitutive Merkmale des Betriebs sind nach Erich Gutenberg die Kombination von Produktionsfaktoren, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts. Betriebe kommen in allen Wirtschaftssystemen vor und transformieren aus prozessorientierter Sicht Inputs zu Outputs. Innerhalb einer marktwirtschaftlichen Ordnung werden grundsätzlich zwei Betriebstypen unterschieden: Unternehmen sowie öffentliche Betriebe und Verwaltungen. Eine Zentralverwaltungswirtschaft kennt dagegen diese Unterscheidung nicht.[1]

Inhaltsverzeichnis

  Begriff

Im deutschen Wirtschaftsrecht wird herkömmlich zwischen dem Betrieb und dem Unternehmen unterschieden. Der Betrieb wird definiert als technisch-organisatorische, das Unternehmen als rechtliche Einheit. Im Gegensatz zu obigem Schaubild ist der Begriff Betrieb dann kein Oberbegriff zum Unternehmen.

Die genaue Begrifflichkeit ist unklar. Die herkömmliche Terminologie wird kaum hinterfragt. Traditionell gilt Folgendes:

Für den Bereich des Arbeitsrechts existiert in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Definition des Betriebsbegriffs. Es wird von einem allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff ausgegangen, der in den einzelnen Arbeitsgesetzen zumeist vorausgesetzt, teils modifiziert wird. Maßgeblich ist die jeweilige Rechtsprechung zu den jeweiligen Gesetzen.

Nach der klassischen allgemeinen arbeitsrechtlichen Definition des Betriebes ist dieser eine "organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt"[2].

In älteren Definitionsformeln erfolgt der Zusatz "(Zwecke,) die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen"[3]. Letzteres zur Abgrenzung vom Privathaushalt.

Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Eine Kauffrau, die einen Tante-Emma-Laden betreibt, betreibt als Unternehmerin ein Unternehmen in einem Betrieb (ihrem Ladengeschäft). Das Unternehmen VW AG betreibt sein Unternehmen in einer Vielzahl von Betrieben (konkret: insbes. Autofabriken).

Nach herrschender Lehre besteht auch die Möglichkeit, dass ein Betrieb von mehreren Unternehmen betrieben wird (Gemeinschaftsbetrieb oder gemeinsamer Betrieb). Dies setzt einen einheitlichen Leitungsapparat voraus.

Unter einem Betrieb ist umgangssprachlich auch das Gebäude zu verstehen, in dem sich ein Betrieb befindet – die „Betriebsstätte“. Häufig wird außerdem diejenige Organisationseinheit eines Unternehmens als Betrieb bezeichnet, in der die Herstellung des Produktes geschieht.

Im Sinne des Rats- und Kommissionsrechtes der Europäischen Union ist ein Betrieb definiert als die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten, die sich im Gebiet eines Mitgliedstaates befinden. Erstrecken sich die Produktionseinheiten auf mehrere Mitgliedstaaten, liegen demzufolge mehrere Betriebe vor.

  Siehe auch

  Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Betrieb – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  Einzelnachweise

  1. Schierenbeck, Henner (2003): Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München, Seite 23.
  2. BAG [25. Mai 2005] - 7 ABR 38/04 - NZA 2005, 1080 Os. = NJOZ 2005, 3725 (3727) = http://lexetius.com/2005,1702
  3. BAG [23. März 1984] - 7 AZR 515/82 - AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969 [zu I 2 a aa]
   
               

 

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