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| Deutsche Rentenversicherung | |
|---|---|
| Sozialversicherung | Gesetzliche Rentenversicherung |
| Gründung | 1. Oktober 2005 |
| Versicherte | 52,2 Mio. (2009)[1] |
| Rentner | 20,5 Mio. (2009)[1] |
| Haushaltsvolumen | 244 Mrd. Euro (2010)[2] |
| Website | www.deutsche-rentenversicherung.de |
Deutsche Rentenversicherung ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.
Inhaltsverzeichnis |
Vorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV - Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiter und Handwerker, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.
Veränderungen in der Arbeitswelt führten dazu, dass der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zunahm und schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten übertraf. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte überflüssig.
Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.
Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland
Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.
Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.
Aufgrund der Organisationsreform in der Rentenversicherung wurde die Zahl der Sitze in der Bundesvertreterversammlung mit Beginn der neuen Wahlperiode von 96 auf 60 reduziert. 28 Personen hiervon gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung an, zwei Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 bei der Sozialwahl 2011 gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Rainer Bliesener (Versichertenseite) und Martin Hoppenrath (Arbeitgeberseite).
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Weitere zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewählt. Die acht Mitglieder des Bundesvorstandes stellen zugleich den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Zum Vorsitzenden des Bundesvorstandes wurde Alexander Gunkel gewählt. Er vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Für die Gruppe der Versicherten wurde Annelie Buntenbach zur alternierenden Vorsitzenden gewählt.
Von der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auch das Erweiterte Direktorium gewählt. Es bereitet Entscheidungen vor, die alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen und ist zuständig für im Gesetz definierte Aufgaben, wie etwa im Bereich der Versichertenverteilung und der Finanzsteuerung. Es besteht aus
Zum Erweiterten Direktorium gehören ebenfalls:
Zum Vorsitzenden des Erweiterten Direktoriums wurde Werner Krempl gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herbert Rische.
Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Zum 30. Juni 2009 waren bei der DRV inklusive der zugeordneten Rehakliniken insgesamt 62.743 Mitarbeiter beschäftigt.
| Rentenversicherungsträger | Mitglieder[3] |
|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung Bund | 33 Mio.[4] |
| Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | 3,3 Mio.[5] |
| Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | 4,8 Mio.[6] |
| Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd | 3,6 Mio.[7][8] |
| Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg | 2,6 Mio.[9] |
| Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover | 3,0 Mio.[10] |
| Deutsche Rentenversicherung Hessen | 2,6 Mio.[11] |
| Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland | 4,0 Mio.[12] |
| Deutsche Rentenversicherung Nord | 2,9 Mio.[13] |
| Deutsche Rentenversicherung Nordbayern | 2,4 Mio.[14] |
| Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen | 0,8 Mio.[15] |
| Deutsche Rentenversicherung Rheinland | 9,4 Mio.[16] |
| Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | 2,0 Mio.[17] |
| Deutsche Rentenversicherung Saarland | 0,4 Mio.[18] |
| Deutsche Rentenversicherung Schwaben | 1,4 Mio.[19] |
| Deutsche Rentenversicherung Westfalen | 3,9 Mio.[20] |
| gesamte Deutsche Rentenversicherung | 73 Mio.[1] |
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der Knappschaft ist das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind regionale Dienststellen der Rentenversicherungsträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Versicherungsämter (Versicherungsamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden seit 2005 schrittweise in die Verwaltungshoheit der Regionalträger überführt. Ab 2011 werden die Auskunfts- und Beratungsstellen in der Region Berlin-Brandenburg übergehen. Letztlich betreibt die Deutsche Rentenversicherung Bund dann nur noch Beratungsstellen an ihren Standorten in Berlin, Gera und Stralsund, alle anderen Auskunfts- und Beratungsstellen werden von den verschiedenen Regionalträgern betrieben.
Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet, die Rat suchende Bürgerinnen und Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.[21]
Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die so genannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.
Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.
Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare [22] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich.
Wer möchte, kann sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Versicherungsverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt.
Im Jahr 2009 wurden von der Deutschen Rentenversicherung mehr als 1.638.000 Anträge auf medizinische Rehabilitation abschließend bearbeitet. Dazu kommen knapp 400.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Diese sind an etwa 95 Standorten bundesweit verteilt. Damit haben die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung eine qualitative Leitfunktion für die gesamte rehabilitative Versorgung inne. Die Standorte der einzelnen Kliniken sind den Beiträgen der einzelnen Träger der Rentenversicherung zu entnehmen.
„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, welches im Jahr 2007 an den Start gegangen ist. Neben der Internetseite www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-) Referenten angefordert werden. Bislang gab es 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt.
Gemeinsam mit der Bundesregierung, dem Deutschen Volkshochschul-Verband und weiteren Partnern wirkt die Deutsche Rentenversicherung mit rund 400 Referenten an „Altersvorsorge macht Schule“ mit. Die Bildungskampagne hatte seit 2007 mehr als 11.000 Besucher in 1.000 Kursen an über 500 Volkshochschulen.
Im Jahr 2009 ergab sich ein Überschuss von 200 Millionen Euro.[23]
Die Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2009 betrugen 239,3 Milliarden Euro, das sind 1,9 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2008. Sie setzten sich aus 75,5 % Beiträgen, 16,2 % allgemeinem Bundeszuschuss, 7,8 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 0,6 % sonstigen Einnahmen zusammen.[23]
Die Beitragseinnahmen in Höhe von 180,6 Milliarden Euro, das sind 1,6 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2008, setzen sich aus 88,6 % Pflichtbeiträgen, 6,3 % Beiträgen vom Krankengeld, 3,3 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Beiträgen vom Pflegegeld, freiwilligen Beiträgen und Beiträgen für Kindererziehung zusammen.[23]
Die Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2009 betrugen 239,1 Milliarden Euro, 5,5 Milliarden mehr als im Jahr 2008. Die Aufteilung der Ausgaben auf die einzelnen Träger erfolgt nach einem der Zahl der Versicherten entsprechenden Schlüssel; im Jahr 2009 wurden die Schlüsselzahlen mit 41,728 % für die Regionalträger und 58,272 % für die Bundesträger festgelegt.
Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 87,0 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 5,9 % auf die Krankenversicherung der Rentner, 3,3 % auf Erstattungen an die Knappschaft, 2,2 % auf Kosten für Rehabilitation (gesetzlich seit 1997 auf einen Höchstbetrag begrenzt), 1,4 % auf Verwaltungskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[23]
| Monat | Renten wegen Alters | Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | Renten wegen Todes | Renten insgesamt | Zahlbetrag in Mrd. Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 17.078.475 | 1.535.561 | 5.405.387 | 24.019.423 | 16,369 |
| Februar | 16.894.061 | 1.531.197 | 5.281.154 | 23.706.412 | 16,312 |
| März | 16.902.494 | 1.531.671 | 5.282.647 | 23.716.812 | 16,319 |
| April | 17.056.845 | 1.533.893 | 5.362.783 | 23.953.521 | 16,368 |
| Mai | 16.903.541 | 1.531.657 | 5.278.653 | 23.713.851 | 16,335 |
| Juni | 16.902.382 | 1.529.601 | 5.274.330 | 23.706.313 | 16,317 |
| Juli | 17.114.043 | 1.536.762 | 5.386.181 | 24.036.986 | 16,427 |
| August | 16.921.402 | 1.534.228 | 5.239.568 | 23.695.198 | 16,359 |
| September | 16.918.970 | 1.536.569 | 5.235.296 | 23.690.835 | 16,352 |
| Oktober | 17.096.082 | 1.542.448 | 5.329.002 | 23.967.532 | 16,396 |
Baden-Württemberg | Bayern Süd | Berlin-Brandenburg | Braunschweig-Hannover | Bund | Hessen | Knappschaft-Bahn-See | Mitteldeutschland | Nord | Nordbayern | Oldenburg-Bremen | Rheinland | Rheinland-Pfalz | Saarland | Schwaben | Westfalen
Ehemalige Rentenversicherungsträger:
Landesversicherungsanstalten | Bundesversicherungsanstalt für Angestellte | Bahnversicherungsanstalt | Seekasse | Bundesknappschaft | Verband Deutscher Rentenversicherungsträger