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Eberhard im Bart (* 11. Dezember 1445 in Urach; † 25. Februar 1496 in Tübingen) war seit 1459 als Eberhard V. Graf von Württemberg-Urach und ab 1482 auch von Württemberg-Stuttgart sowie seit 1495 als Eberhard I. der erste Herzog von Württemberg und Teck.
Inhaltsverzeichnis |
Er war der Sohn von Graf Ludwig I. von Württemberg-Urach und dessen Gemahlin Mechthild, geborene Pfalzgräfin bei Rhein.
Graf Eberhard V. trat als Minderjähriger offiziell 1459 die Regierung über die Grafschaft Württemberg-Urach an, nachdem das Land durch den Nürtinger Vertrag seit 1442 geteilt war. Zunächst war für ihn eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Von Mai bis November 1468 unternahm er eine Pilgerfahrt nach Jerusalem, wo er und seine 24 adligen Begleiter (Christoph von Baden et.al.) am 12. Juli 1468 in der Grabeskirche zum Ritter vom Heiligen Grab geschlagen wurde.[1] Seinen Beinamen „im Bart“ soll er einem auf der Pilgerreise geleisteten Gelübde verdanken, demzufolge er sich den Bart in Zukunft nicht mehr schneiden werde.
Der Graf schloss 1474 eine prestigeträchtige Ehe mit der oberitalienischen Adligen Markgräfin Barbara Gonzaga von Mantua aus einem sehr angesehenen und vermögenden Geschlecht. Nach der kirchlichen Trauung am 12. April im Dom zu Mantua fand in Urach am 4. Juli ein „Beilager“ statt. Eine Beschreibung der Hochzeitsfeier[2] zeigt die Teilnahme von vielen hochrangigen Herren und Damen. Die 14.000 Gäste verzehrten 165.000 Laib Brot und über 150.000 Liter Wein.
Barbara hatte zeitlebens Heimweh nach Italien. Die einzige Tochter aus dieser Ehe verstarb im Säuglingsalter. Eberhard hatte noch Kinder „von ledigen Frauen außerhalb der Ehe geboren“. Dr. Ludwig Wirtemberger (1465–1495) und Hans Wirtemberger wurden aufgrund der guten Beziehungen Eberhards zu Kaiser Friedrich III. 1484 von diesem in den Stand versetzt, als seien sie ehelich geboren. Des Weiteren gibt es Quellen, die weitere Kinder aus der Beziehung mit Ottilie von Gosheim angeben. Nach Ludwig folgten Dr. Gregor Lamparter von Greifenstein und Margarete Württemberger († 1493). Die Mutter der Franziskanernonne Katharine Württemberger bleibt wie die von Hans ungenannt.
Im Jahr 1477 begründete Graf Eberhard, dessen Devise „Attempto“ („Ich wag’s“) lautete, die Universität Tübingen. Er holte die „Brüder vom gemeinsamen Leben“, eine Gemeinschaft der „Devotio moderna“, ins Land und ließ in Urach, Dettingen an der Erms, Herrenberg, Einsiedel bei Tübingen und Tachenhausen Stifte errichten. Ein besonderes Anliegen war ihm die Kirchen- und Klosterreform. Obwohl lateinunkundig, schätzte er die literarische Bildung hoch und ließ für sich eine große Zahl lateinischer Texte ins Deutsche übersetzen. Reste seiner umfangreichen Bibliothek sind erhalten geblieben.
Schließlich gelang es dem Grafen mit dem Münsinger Vertrag am 14. Dezember 1482, eine Wiedervereinigung der beiden Landesteile Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart zu erreichen. Im selben Jahr verlieh ihm Papst Sixtus IV. die Goldene Rose. Er verlegte die Residenz nach Stuttgart und regierte das wiedervereinigte Land. 1492 wurde ihm vom zukünftigen Kaiser Maximilian der Orden vom Goldenen Vlies verliehen. Am 21. Juli 1495 wurde nach langen Verhandlungen Württemberg zum Herzogtum und somit Graf Eberhard V. von seinem Lehnsherrn, dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Maximilian I., auf dem Reichstag zu Worms zum Herzog von Württemberg erhoben. Er erhielt zusätzlich den Titel eines Herzogs von Teck, der angestrebte Titel eines Herzogs von Schwaben und mit diesem die Wiederbelebung des alten Stammesherzogtums blieben ihm versagt. Zu den weiteren Konditionen im „Wormser Vertrag“ gehörte auch die Einstellung des Weiterbaus des Württembergischen Landgrabens.
Eberhard starb im Schloss Tübingen an Fieber, roter Ruhr und Blasengeschwüren. Sein Todestag war der 25. Februar nach dem Julianischen Kalender: VI kalendas marciij bzw. dies St. Matthiae. Da er in einem Schaltjahr in der letzten Februarwoche starb, wird irrtümlich in vielen modernen Quellen der 24. Februar als Todestag angegeben. Auch nach dem Heiligenkalender wurde der Mathiastag in Schaltjahren am 25. Februar begangen[3].
Begraben wurde er zunächst im Stift St. Peter auf dem Einsiedel, später in die Stiftskirche Tübingen überführt.
Schon die Zeitgenossen bewunderten Eberhards geistige Fähigkeiten. Vor allem im 19. und 20. Jahrhundert hat dann die patriotisch gesinnte württembergische Geschichtsschreibung den ersten Herzog verklärt. So wurde ihm zu Ehren seine Büste in der Walhalla aufgestellt. Ferner taucht er in der württembergischen Nationalhymne „Preisend mit viel schönen Reden“ als „Eberhard, der mit dem Barte, Württembergs geliebter Herr.“ auf.
Im so genannten „Württembergerlied“ wird er als der reichste Fürst unter den deutschen Fürsten besungen, weil er unbesorgt bei jedem seiner Untertanen Unterschlupf angeboten bekommt, ohne Angst um Leben oder Eigentum haben zu müssen. Im Lied heißt es bildlich: „ich mein Haupt kann kühnlich legen jedem Untertan in Schoß.“ Zu diesem Satz steht ein Denkmal des Bildhauers Paul Müller, die Eberhardsgruppe, im Schlossgarten zu Stuttgart.
Eine unvoreingenommene Beurteilung seiner Person hat aber auch beispielsweise in Rechnung zu stellen, dass er unter den Fürsten seiner Zeit eine deutliche Judenfeindschaft zeigte.[4]
Im Jahr der Universitätsgründung veranlasste Eberhard die Vertreibung oder Gefangennahme der in Württemberg lebenden Juden. Er besaß eigens für ihn auf deutsch übersetzte Prozessakten des angeblichen Ritualmords an Simon von Trient. Die antijüdische Politik von Graf Eberhard wurde auch wirtschaftlich begründet: die Bevölkerung klagte über zu hohe Zinsnahmen. Diese waren jedoch wiederum verursacht durch eine übermäßige Besteuerung der Juden durch die Landesherren.
| Vorgänger | Amt | Nachfolger |
| Ludwig II. | Graf von Württemberg-Urach 1457–1482 |
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag |
| Graf von Württemberg-Mömpelgard 1457–1473 |
Heinrich | |
| Heinrich | Graf von Württemberg-Mömpelgard 1482 |
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag |
| Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag | Graf von Württemberg ab 1495 Herzog 1482–1496 |
Eberhard II. |
| Titel neu geschaffen | Herzog von Teck 1495–1496 |
Anfänge und Grafschaft bis 1495: Konrad I. | Konrad II. | Ludwig I. | Ludwig II. | Hartmann I. | Ludwig III. | Ulrich I. | Ulrich II. | Eberhard I. | Ulrich III. | Ulrich IV. | Eberhard II. | Eberhard III. | Eberhard IV. Stuttgarter Linie: Ulrich V. | Eberhard VI. Uracher Linie: Ludwig I. | Ludwig II. | Eberhard V.
Herzogtum von 1495 bis 1806: Eberhard I. | Eberhard II. | Ulrich | Christoph | Ludwig | Friedrich I. | Johann Friedrich | Eberhard III. | Wilhelm Ludwig | Eberhard Ludwig | Karl Alexander | Carl Eugen | Ludwig Eugen | Friedrich Eugen | Friedrich II.
Königreich von 1806 bis 1918: Friedrich I. | Wilhelm I. | Karl I. | Wilhelm II.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Eberhard I. |
| ALTERNATIVNAMEN | Herzog Eberhard I. von Württemberg, Eberhard im Bart, Graf Eberhard V. von Württemberg |
| KURZBESCHREIBUNG | Graf und später Herzog von Württemberg |
| GEBURTSDATUM | 11. Dezember 1445 |
| GEBURTSORT | Urach |
| STERBEDATUM | 24. Februar 1496 |
| STERBEORT | Tübingen |