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Als Entlassungsmanagement (auch Pflegeüberleitung oder Überleitungsmanagement) werden innerhalb der professionellen Pflege und des Gesundheitswesens pflegerische, organisatorische und interdisziplinäre Maßnahmen verstanden, die der Entlassung oder Verlegung eines Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen vorangehen sollen. Ziel des Entlassungsmanagementes ist dabei die Sicherstellung poststationärer Versorgung und das Vermeiden eines Bruches in der Versorgungskontinuität des Einzelnen.
Inhaltsverzeichnis |
Auf Basis einer in der verlegenden Einrichtung zu erstellendem Pflegeassessments (Ist-Stand), soll die kontinuierliche poststationäre Versorgung durch sektorübergreifende Behandlung und Betreuung gewährleistet werden und Folgeschäden und -kosten durch Versorgungsbrüche vermieden werden. Durch eine geplante und abgestimmte Überleitung können Patienten früher entlassen werden, während die niedergelassenen Ärzte die Behandlung bei gleichzeitiger organisatorischer Entlastung optimieren können. Die ambulanten Pflegedienste oder die nachfolgende Einrichtung profitieren dabei von der verbesserten Koordination und können ihre personellen Ressourcen optimieren. Je nach Definition und Zielsetzung werden diese Ziele durch unterschiedliche Maßnahmen angestrebt, beziehungsweise wird das Verständnis der Pflegeüberleitung weiter oder enger gefasst.
Innerhalb der Pflege werden verschiedene Begriffe verwendet, mit denen die pflegerischen Maßnahmen zur Versorgungsintegration vor, während und nach der Entlassung eines Patienten beschrieben werden. Einheitliche Bezeichnungen und Definitionen zu diesem Gebiet lassen sich aus der pflegewissenschaftlichen Fachliteratur nicht ableiten.[1]
Pflegeüberleitung[2] beschreibt im Allgemeinen die strukturellen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der poststationären Versorgung. Der Pflege kommen dabei schwerpunktmäßig Beratungs- und Managementaufgaben zu, die Pflegeüberleitung umfasst dabei die Kontrolle, die Moderation und die Begleitung der als Prozess verstandenen Überleitung des Patienten in ein neues Umfeld. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) definierte 1997 neben der pflegerischen Beratung und Anleitung des Patienten auch die frühzeitige und fachgerechte Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, sowie die Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen zur Vermeidung von Fehlbelegungen in den Akutkrankenhäusern als Aufgaben der Pflegeüberleitung.[3]
Der in Österreich weitgehend einheitlich verstandene und verwendete Begriff der Übergangspflege wird in Anlehnung zu Böhm definiert, der in seinem psychodynamischen Pflegemodell ein Konzept zur Übergangspflege integriert hat.[4] Die Übergangspflege beginnt hierbei nicht zeitnah vor der Entlassung, sondern setzt bei der Aufnahme ein. Dabei werden über die organisatorischen Maßnahmen hinaus auch persönliche Dienstleistungen durch die Pflege verstanden, die beispielsweise die Schulung der Angehörigen, Informationen über den Heilungsverlauf und die unmittelbare Begleitung des Patienten in die häusliche Umgebung umfasst. Sie entspricht im Wesentlichen dem in Deutschland verwendeten Definition der Pflegeüberleitung, während der in Deutschland verwendete Begriff Übergangspflege zum einen im Sinne einer Kurzzeitpflege verwendet wird oder auch in Anlehnung an das Böhmsche Konzept benutzt wird.[1]
Als Überleitungspflege wird nach der Definition von Joosten analog zu Böhm eine über die organisatorischen und strukturellen Maßnahmen der Pflegeüberleitung hinaus die unmittelbare Pflege verstanden, die während der Entlassung und des Übergangs in ein neues Betreuungsumfeld stattfindet.[5] In der Regel lässt sich die Übergangspflege im deutschen Pflegesystem aufgrund leistungsrechtlicher und organisatorischer Probleme nicht verwirklichen.
Das in den 1980ern in Baden-Württemberg entstandene und in die Regelversorgung implementierte Konzept der Brückenpflege dient dazu insbesondere onkologischen Patienten eine häusliche Versorgung zu ermöglichen, die dem Versorgungsstand innerhalb eines stationären Umfeldes gleicht. Neben den Aufgaben der Überleitung überwacht die Brückenpflege auch im ambulanten Bereich die Effizienz der Versorgung, gewährleistet die psychosoziale Betreuung der Erkrankten und die Symptomkontrolle.[6]
Die Begriffe Entlassungsplanung und -management werden in neueren Schriften verwendet, Diese Begrifflichkeiten sollen den multiprofessionellen und interdisziplinären Ansatz der Pflegeüberleitung betonen. Zu dieser Thematik wurde 2002 in Deutschland vom Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) der Expertenstandard Entlassungsmanagement formuliert. Dieser soll nicht die Organisation der Entlassung im Einzelnen regeln, sondern die vorhandenen Ansätze einer systematischen Patientenentlassung optimieren, betont die Koordinierungsfunktion der Pflegefachkräfte und den multidisziplinären Ansatz.[7]
Im anglo-amerikanischen Raum hat die Entlassungsplanung in Pflegepraxis und -forschung nicht zuletzt wegen ihrer Bedeutung für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen einen erheblichen Stellenwert. Die allgemeine Definition ähnelt dabei im Wesentlichen dem deutschen Verständnis der Pflegeüberleitung, ein zusätzlicher Fokus liegt dabei auf der Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte durch bestmögliche häusliche Versorgung. Unterschieden werden kann dabei zwischen Discharge planning (engl. für Entlassungsplanung), bei der die Entlassung aus dem stationären Bereich auch die Beendigung der Pflegesituation und -notwendigkeit bedeutet und dem Transitional planning (engl. für Übergangsplanung), bei der der Übergang von einem Pflegeumfeld in ein anderes oder der Übergang in eine andere Pflegeebene geplant wird. Seit den 1980ern wird das ehemals ausschließlich dem discharge planer (engl. für Entlassungsmanager) zugeordnete Fachgebiet der Überleitung in den Bereich des Case Managements (engl. für Fallmanagement)[8] zugeordnet.[9] Die Betreuung endet dabei nicht mit der Verlegung sondern geht weit in die poststationäre Phase hinein und umfasst die ambulante Ressourcenmobilisation, die multidisziplinäre Koordination und die Patientenbetreuung durch Anwendung pflegewissenschaftlich fundierter Techniken des patientenorientierten Case managements beim Übergang von einer Betreuungsebene in eine andere.[10]