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Mit dem Zerfall Jugoslawiens Anfang der 1990er-Jahre kam es zu zahlreichen internationalen Konflikten unter den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Es flackerten aber auch zahlreiche ruhende Konflikte zu anderen Staaten Europas neu auf, welche die neuentstandenen Staaten nun zu lösen haben.
Zu den größten Konflikten unter den Nachfolgestaaten Jugoslawiens gehören die kriegerischen Auseinandersetzungen, welche der Unabhängigkeitserklärung von Slowenien und Kroatien im Jahre 1991 folgten.
Nach der Unabhängigkeitserklärung von Kroatien und Slowenien begann im September 1991 unter der Führung von Peter Carrington in Den Haag die Jugoslawien-Friedenskonferenz. Die Schiedskommission der Jugoslawien-Friedenskonferenz, die unter der Leitung von Robert Badinter stand, kam am 7. Dezember 1991 zu dem Schluss, dass es sich „nicht um Abspaltung, sondern um einen Zerfall“ des ehemaligen Jugoslawien handele. Die Grenzen der ehemals sozialistischen Teilrepubliken wurden beibehalten und durch die Badinter-Kommission (serb./kroat./bosn. Badinterova komisija) zu nationalen Grenzen erklärt.
Nur kurze Zeit danach rief die serbische Bevölkerung Kroatiens in den mehrheitlich serbischen Siedlungsgebieten die international nicht anerkannte Republik Serbische Krajina (RSK) aus, die fast ein Drittel des international anerkannten kroatischen Staatsterritoriums umfasste. Der größte Teil der RSK wurde 1995 mit militärischer Gewalt (Operationen Bljesak und Oluja) erobert, während die restlichen Gebiete in Ostslawonien nach dem Abkommen von Erdut zunächst unter eine UN-Übergangsverwaltung (UNTAES-Mission) gestellt und erst 1998 vollständig in den kroatischen Staat eingegliedert wurden.
Der Grenzverlauf zwischen Serbien und Kroatien entlang der Donau ist bis heute umstritten. Dem alten Grenzverlauf innerhalb des ehemaligen Jugoslawiens zufolge und laut Badinter-Kommission gehören einige kleine, aber sehr fruchtbare Gebiete jenseits der Donau zu Kroatien.
Da die Donau in den letzten Jahrhunderten ihren Lauf um einige Kilometer änderte, verlief die Grenze nicht immer in der Mitte des Flusses, sondern entlang von Altarmen der Donau, oder es entstanden Flussinseln, welche zwar ins serbische Territorium hineinragten, aber zu Kroatien gehörten. Im Abkommen von Erdut, das von der kroatischen Regierung und einer serbischen Delegation 1998 unterzeichnet worden war, wurde Ostslawonien, das unter der Kontrolle serbischer Aufständischer war, wieder der kroatischen Verwaltung unterstellt. Damals wurde der Grenzverlauf vorläufig als der Mittellauf der Donau definiert. Daher übernahmen serbisch-montenegrinische Militärstreitkräfte die Kontrolle über die umstrittenen Donauinseln (darunter die Šarengradska Ada und die Vukovarska Ada).
Auch nach diesem Abkommen kam es vereinzelt zu Zwischenfällen von Kroaten mit serbischen Militär-Patrouillenbooten auf der Donau. Mittlerweile übernahmen serbische Polizeikräfte den Grenzschutz. Die Gesamtfläche der umstrittenen Gebiete, die heute unter serbischer Verwaltung stehen, beträgt 115 km².
Den südlichsten Punkt Kroatiens stellt die Halbinsel Prevlaka dar. Unmittelbar angrenzend liegt die Bucht von Kotor, die nun in Montenegro liegt. An der Bucht von Kotor lebt seit Jahrhunderten eine kroatische Minderheit. Montenegro war nach dem Krieg zunächst Teil des sogenannten „Restjugoslawien“. Die Halbinsel Prevlaka war lange Zeit umstritten, da von diesem Punkt aus die gesamte Einfahrt in die Bucht von Kotor kontrolliert werden kann. Nahezu die gesamte Militärflotte der ehemaligen Jugoslawischen Volksarmee (JNA) war in Montenegro stationiert. Die zentrale Verwaltung für Montenegro befand sich in Belgrad, weshalb eine Problemlösung lange Zeit in Frage stand. Mittlerweile wurde die Halbinsel Prevlaka jedoch wieder einvernehmlich mit Serbien und Montenegro Kroatien einverleibt. Man kann mittlerweile eine stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen Zagreb und Podgorica feststellen.
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Die längste Grenze innerhalb des ehemaligen Staatenbundes Jugoslawien stellt die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina dar. Bei der Ortschaft Neum in Süd-Dalmatien wird das kroatische Staatsgebiet durch einen rund acht Kilometer breiten herzegowinischen Küstenabschnitt durchtrennt. Der kroatische Staat plant daher eine neue Brücke über die Bucht bei Neum, welche eine durchgehende Verkehrsverbindung auf kroatischem Territorium ermöglichen soll. Bosnien-Herzegowina forderte die Einhaltung einer Mindesthöhe dieser Brücke von 30 m ein. Die Bauarbeiten wurden offiziell begonnen, gleichzeitig ist aber auch eine Tunnelverbindung durch herzegowinisches Gebiet im Gespräch. Der Präsident Kroatiens, Stipe Mesić, äußerte diesbezüglich gewisse Sympathien und befürwortet diese Variante gegenüber einer Brückenlösung.
→ Siehe auch: Infrastruktur, Verkehr und Telekommunikation in Kroatien
Ein Teil der Grenze entlang des Flusses Una bei Martin Brod und gewisse Dörfer am Fuße des Berges Plješevica gehören katasteramtlich zu Kroatien, während hingegen andere zu Bosnien und Herzegowina gehören. Dies führt zu zahlreichen Grenzüberschreitungen entlang des Tals und behindert die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region. Die Bahnverbindung Zagreb-Bihać-Split ist aus diesen Gründen immer noch ohne Personenverkehr. Die Straße von Karlovac über Bihać nach Knin, die Teil der Europastraße E 71 ist, wird immer weniger befahren, da Kroatien eine neue Autobahn westlich von dieser Route errichtete.
Die Grenzziehung an der Una zwischen den Orten Hrvatska Kostajnica (Kroatien) und Kostajnica (Bosnien und Herzegowina) wird besonders von der kroatischen Seite nicht als eine endgültige Lösung betrachtet. Zu Zeiten der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten beide Teile zu einer Stadt (Kostajnica). Eine Flussinsel zwischen diesen beiden Städten gehört katasteramtlich zu Kroatien, steht aber unter bosnischer Kontrolle. Beide Staaten einigten sich auf die Errichtung einer internationalen Grenzübergangsstelle auf der besagten Insel.
Ein weiteres sehr bedeutendes Problem wird für Kroatien die Sicherung der langen EU-Außengrenze sein. Hier verläuft auch eine der wichtigsten Drogenrouten nach Europa („Balkanroute“). Kroatien wird sich allerdings auch für die Interessen der Kroaten einsetzen, welche auf der anderen Seite der Grenze, in der Herzegowina und in Bosnien leben.
Von großer Bedeutung wird auch die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft für die bosnischen-herzegowinischen Kroaten sein. Diese sind aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage zu einer Doppelstaatsbürgerschaft berechtigt, ohne Rücksicht auf deren Aufenthaltsort. Nicht-Kroaten können indessen nur die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie länger als fünf Jahre in Kroatien gelebt haben.
Seit dem Zerfall des alten Jugoslawien besteht noch immer kein Abkommen über den Verlauf der Staatsgrenzen zwischen Kroatien und Slowenien entlang der Mur. Es gilt daher noch immer ein Grenzregime aus der Zeit der Badinter-Kommission. Das von der Europäischen Gemeinschaft eingesetzte Schiedskomitee unter dem einstigen französischen Justizminister Robert Badinter lieferte von 1991 bis 1992 mehrere Rechtsgutachten zur völkerrechtliche Lage in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. Die Schiedskommission bestätigte damals den Zerfall Jugoslawiens. Diese Definition wurde daraufhin in allen völkerrechtlichen Dokumenten verwendet. Die Badinter-Kommission bestätigte unter anderem das völkerrechtliche Prinzip uti juris possidetis (deutsch was ihr besitzt, das sollt ihr besitzen), wonach die ehemaligen Republiksgrenzen zu Staatsgrenzen erklärt wurden.[1][2]
Diese Festlegung hat ihre praktischen Tücken im slowenisch-kroatischen Grenzgebiet, weil gerade dieses Gebiet im ehemaligen Jugoslawien in beiden Katasterregistern aufgeführt wurde. Die Grenze an der Mur ist jedoch eine der historisch ältesten Grenzen Europas (früher zwischen Österreich und Ungarn). Der Verlauf der Mur hier ist aber auch problematisch, da der Fluss mit der Zeit seinen Verlauf etwas geändert hat und dies immer noch tut. Während beim Streit um die Bucht von Piran die slowenische Katastergrenze über den Fluss Dragonja hinausreicht, ist es bei der Mur genau umgekehrt. Dort reicht der kroatische Kataster über den Fluss, und Kroatien definiert seine Grenze dementsprechend. Insbesondere 2005, als es zu zahlreichen Überschwemmungen kam, wurden die widersprüchlichen Zuständigkeitsbereiche ersichtlich.
Im Sommer 2006 kam es erneut zu einer Konfliktsituation. Auslöser dafür sollten Verbesserungen des Hochwasserschutzes entlang der Mur sein, die von kroatischer Seite aus veranlasst wurden. Die Bauarbeiten sollten auf kroatischem Katastergebiet stattfinden. Die Parzellen sind jedoch Eigentum slowenischer Besitzer. Kroatien wollte die Maßnahmen zum Flutschutz verbessern, wobei ein kroatischer Bautrupp die Dämme im umstrittenen Gebiet verstärken und eine Brücke über die Mur errichten sollte. Slowenische Grundbesitzer protestierten umgehend bei Premier Janez Janša, der Spezial-Polizeitrupps an die Grenze in das Gebiet des Ortes Hotiza entsandte und dadurch einen Baustopp bewirkte.[3]
Anfang September 2006 statteten die Ministerpräsidenten Kroatiens und Sloweniens, Ivo Sanader und Janez Janša, dem Gebiet einen Besuch ab. Beide einigten sich darauf, die Arbeiten durch ein gemeinsames Konsortium durchführen zu lassen und von einer kroatisch-slowenischen Polizeistreife überwachen zu lassen. Slowenische Journalisten wollten in der darauffolgenden Woche diese Streife filmen, als sie zum ersten Mal ausrücken sollte. Obwohl offenbar eine Drehgenehmigung vorlag und die Journalisten die Mur nicht überquerten, verhaftete die kroatische Polizei die Journalisten.[4]
Die Regierung in Ljubljana ergriff sofort die Initiative und entsandte eine schwer bewaffnete Polizei-Sondereinheit, die das slowenische Territorium schützen sollte. Außenminister Dimitrij Rupel wendete sich in einen Brief sofort an die EU-Kommission, die jedoch antwortete, dass es sich um ein rein bilaterales Problem handle, das mit gutem Willen gelöst werden könne.
Die kroatische Außenministerin Kolinda Grabar-Kitarović kritisierte das harsche Vorgehen von Außenminister Rupel als undiplomatisch. Außerdem wird der slowenischen Seite vorgeworfen, die Grenzprobleme aufzubauschen, da sich all dies im Vorwahlkampf zu den slowenischen Lokalwahlen abspielte. Diese Wahlen sollten der erste große Stimmungstest für die konservative Koalition von Ministerpräsident Janez Janša sein.[5] Lokale Vertreter baten um eine Entfernung der schwerbewaffneten slowenischen Sonderkräfte.[6]
Die militärische Anlage der einstigen Jugoslawischen Volksarmee auf dem Berg Sveta Gera (slowenisch Trdinov vrh, deutsch Sichelberg) sorgte in den 1990er-Jahren für einen diplomatischen Konflikt. Sie wurde 1991 von der Jugoslawischen Volksarmee aufgelöst, in der Folge jedoch von der slowenischen Armee übernommen. Die Militärkaserne befindet sich laut beiderstaatlichem Einvernehmen auf kroatischem Territorium, ist jedoch nur über Slowenien erreichbar.
Innerhalb des ehemaligen Jugoslawiens wurde der Flussverlauf der Dragonja als Grenze zwischen den sozialistischen Teilrepubliken Kroatien und Slowenien festgelegt. Die Dragonja mündet südlich vom slowenischen Portorož in das Adriatische Meer, in die Bucht von Piran. Hierbei ist der Flussverlauf ebenfalls problematisch, da die Mündung der Dragonja sehr sumpfiges Gebiet umfasst und ein klarer Grenzverlauf nur schwer festzulegen ist. Slowenien beansprucht die Ortschaften Škudelini, Bužin und Mlini-Škrile, welche sich südlich der Dragonja befinden für sich.[7] Strittig ist zudem die Grenzfestlegung entlang der Dragonja und des Odorik-Kanals (kroat. Kanal sv. Odorika).
Insbesondere im Mündungsbereich der Dragonja herrschen noch zahlreiche Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf. So gibt es zwar eine Grenzübergangsstelle, aber katasteramtlich sind noch nicht alle Grundstücke geregelt (einige Parzellen sind in den Katasterregistern beider Staaten verzeichnet). Somit gelangte vor allem Joško Joras, ein slowenischer Politiker, dessen Haus sich auf dem von beiden Staaten beanspruchten Gebiet südlich der Dragonja befindet, in den letzten Jahren zu großer medialer Aufmerksamkeit. Er weigert sich die kroatische Jurisdiktion anzuerkennen und äußerte in der Vergangenheit oft demonstrativ Zeichen des Protestes (wie das Aushängen der slowenischen Flagge auf seinem Haus und gleichzeitiger Aufschrift, dass dies nie kroatisches Staatsterritorium gewesen sei).[8] So übertrat Joras die von Kroatien beanspruchte Grenzlinie in der Vergangenheit öfter über einen Kiesweg, der von seinem Haus nach Slowenien führt. 2004 kam es sogar zu einem kleineren internationalen Eklat, als eine Gruppe von Politikern der Slowenischen Volkspartei (SLS) Joras einen Besuch abstattete, ohne dabei den kroatischen Grenzposten zu passieren. Bei der Rückkehr wurde diese Gruppe von der kroatischen Grenzwacht festgenommen, was ein großes mediales Echo auf beiden Seiten auslöste, da die Festnahme vom slowenischen Fernsehen gefilmt wurde.[9]
Die kroatische Zollwache hat den Zugang zum Privatweg von Joras daraufhin mit massiven Blumenkübeln verbarrikadiert. Zuletzt wurde im Mai 2006 von einem slowenischen Gericht entschieden, dass diese Sperren zu entfernen seien. Der Bescheid wurde jedoch von den kroatischen Diplomaten nicht entgegengenommen.[10] Nach der Entscheidung der Innenminister beider Staaten vom 25. Mai 2008 erhielt Joras einen Schlüssel für die Rampe, die am Schotterweg in der Nähe des Grenzübergangs Plovanija anstatt der Blumenkübel errichtet werden soll.[11]
Das größte Problem im Slowenisch-Kroatischen Grenzkonflikt stellt die Grenzziehung in der Bucht von Piran dar (kroat. „Piranski zaljev“ oder auch „Savudrijska vala“, slow. Piranski zaliv). Kroatien beruft sich dabei auf den Artikel 151 der 1982er „Sea Convention“, der eine Medianlinie als Grenze vorsieht. Slowenien beruft sich auf den Artikel 12 der 1958er „Convention on Territorial Waters“, der den Zugang zum offenen Meer für jeden Staat als essentiell ansieht. Weil die Bucht von Piran bis 1991 zum großen Teil unter slowenischen Verwaltung stand und die Mehrzahl der Immobilienbesitzer slowenische Staatsbürger waren, möchte die slowenische Regierung die juristischen Prinzipien „sui generis“ und „uti possidetis“ anwenden (deutsch wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen).
2001 einigten sich die damaligen Ministerpräsidenten Sloweniens und Kroatiens, Janez Drnovšek und Ivica Račan auf einen Kompromiss, der für Slowenien einen Zugang zu internationalen Gewässern und als Ausgleich die Abgabe einiger slowenischen Gebiete an Kroatien vorsah.[12]
Der Vertrag wurde vom damaligen kroatischen Premierminister Račan paraphiert, aber da er von der kroatischen Öffentlichkeit heftig kritisierte wurde, vom kroatischen Parlament abgelehnt und nicht ratifiziert.[13][14][15]
Kroatien erklärte 2004 das gesamte kroatische Meeresgebiet zu einem ökologischen Schutzgebiet und einer kontrollierten Fischfangzone, um die empfindliche Meeresfauna und Vegetation auf kroatischen Seegebiet zu schützen. Im Rahmen der Bedenken Sloweniens über die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Adria, kam es am 4. Juni 2004 zu einem Treffen der Adria-Trilaterale (Slowenien, Kroatien, Italien). Slowenien erachtet die kroatische ausschließliche Wirtschaftszone als einseitige Vorherbestimmung (Präjudiz) der Grenzen zu diesem Staat.[16][17] In der vereinbarten Niederschrift, die vom einstigen kroatischen Staatssekretär im Außenministerium Hidajet Biščević unterzeichnet wurde, wurde festgelegt, dass sich Kroatien der Aktivierung der ausschließlichen ökologischen und fischereirechtlichen Zone (ZERP) auf europäische Staatsbürger und rechtliche Personen enthält, solange im Rahmen der Beitrittsverhandlungen dies bei den fischereirechtlichen Verhandlungen nicht geregelt wird.[18] Im Gegenzug wurde Kroatien der Beginn von Beitrittsverhandlungen zugesagt.
Trotzdem wollte Kroatien die ausschließliche Fischereizone am 1. Januar 2008 vollständig aktivieren, da bereits 2007 abnehmende Fischbestände in der gesamten Adria beobachtet werden konnten. Insbesondere die Kroatische Bauernpartei hielt daran fest, dass die ausschließliche Wirtschaftszone Kroatiens in der Adria auch auf EU-Bürger angewandt werden sollte. Slowenien und die EU drohten 5 bis 6 Verhandlungskapitel einzufrieren, falls Kroatien die ausschließliche Wirtschaftszone (ZERP) weiterhin anwenden sollte. Die kroatische Regierung verfügte daraufhin im Februar 2008, dass die ökologische Schutzzone bestehen bleibt, jedoch nicht auf die Mitgliedstaaten der EU angewandt wird.[19]
Slowenien rief seinerseits am 21. Februar 2006 eine ausschließliche Wirtschaftszone aus.[20] Das Gesetz wurde unmittelbar nach Ausrufung von kroatischer Seite als nichtig erklärt, da es nach kroatischer Auffassung einen slowenischen Seerechtseinfluss bis südlich nach Poreč auf Istrien vorsieht.[21][22][23]
Im Juni 2005 einigten sich der slowenische Außenminister Dimitrij Rupel und seine kroatische Amtskollegin Kolinda Grabar-Kitarović auf eine Erklärung zur Verhinderung von Grenzzwischenfällen.[24]
Anfang 2007 verlängerte das kroatische Parlament dem Mineralölunternehmen INA die Konzession für die Nutzung von Erdgasvorkommen in der nördlichen Adria, ein Gebiet 45 km westlich von Pula in kroatischen Gewässern. Die slowenische Regierung schickte daraufhin eine Protestnote nach Zagreb, in dem sie ihren Unmut darüber äußerte, dass „dies ein weiterer der zahlreichen Versuche sei, mit denen Kroatien die zwischenstaatlichen Meeresgrenzen, wie auch die dazu gehörigen territorialen Gewässer, den Meeresgrund und den darunter befindlichen Grund zu präjudizieren trachte“.[25]
Der einstige Vize-Premierminister Sloweniens Marjan Podobnik (SLS) gründete 2007 das Zavod 25. junij – Zavod za varovanje narodne dediščine (deut. Institut 25. Juni – Institut für Bewahrung des Volkserbes, Bezug nehmend auf den 25. Juni 1991, dem Tag der Unabhängigkeitserklärung Sloweniens), welches sich für eine Änderung der bestehenden Grenzen engagiert.[26]
Von Kroatien aus wurde seit 2007 eine schärfere diplomatische Vorgehensweise eingeschlagen. Slowenien stößt sich kontinuierlich an den Gutachten der Badinter-Schiedskommission von 1992, die von Kroatien ohne Vorbehalte akzeptiert werden. Die slowenische Regierung beharrt in ihren Aussagen stets auf dem „Stand vom 25. Juni 1991“, dem Tag der Unabhängigkeitserklärung Sloweniens und Kroatiens.[2] Proteste an die Adresse der EU oder der UNO werden nicht ausgeschlossen.
Die Premierminister beider Staaten einigten sich in Bled darauf („Abkommen von Bled“), sich in der Grenzfrage an ein internationales Schiedsgericht zu wenden. Jeder Staat soll vor diesem Schiedsgericht seine eigenen Argumente vorbringen.[27][28]
Kroatien wünscht seit dem slowenischen Veto im Dezember 2008 die Anwesenheit der EU in bilateralen Gesprächen zum Grenzkonflikt.[29] Der slowenische Präsident Danilo Türk bevorzugt ein Schlichtungsverfahren anstelle eines Schiedsgerichts.[30]
Am 19. Dezember 2008 legte Slowenien beim Treffen der EU-Außenminister sein Veto gegen das Eröffnen weiterer Verhandlungskapitel über eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein. Slowenien begründet das Veto mit angeblichen kroatischen Gebietsansprüchen auf slowenisches Territorium. Die kroatische Regierung, wie auch der kroatische Präsident, und der Rechtsbeirat des EU-Rates erklärten im Vorfeld, dass die Grenzziehung gegenüber Slowenien in keinem kroatischen Dokument präjudiziert wird.[31][32] Slowenien benutzte im Rat der EU seine Stellung als EU-Mitgliedstaat dafür, Kroatiens EU-Beitrittsdatum auf unbestimmte Dauer zu verschieben oder sogar einen EU-Beitritt zu verhindern. Die kroatische Öffentlichkeit reagierte in der Folge verärgert über das Verhalten des Nachbarn, mit dem man einst – laut Präsident Stjepan Mesić – einen gemeinsamen Staat teilte und mit dem man viele kulturelle Werte und jahrtausendealte Traditionen teilt.[33] In Kroatien mehrten sich unmittelbar nach dem slowenischen Veto die Stimmen, slowenische Waren in Zukunft zu boykottieren, woraufhin der kroatische Premierminister und Präsident an die Vernunft der Bürger appellierten.
Am 10. September 2009 kündigte der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor die Aufhebung des Vetos an. Vorausgegangen waren Gespräche mit seiner kroatischen Kollegin Jadranka Kosor, in denen sich Kroatien dazu verpflichtet, sämtliche Dokumente zurückzuziehen, die eine Grenze zwischen Kroatien und Slowenien präjudizieren. Dadurch wird die Frage der Beitrittsverhandlungen vom Grenzstreit getrennt.[34] Die finale Grenzziehung soll danach in einem von der EU unterstützten Schiedsgericht geklärt werden, entsprechend dem Vorschlag von Olli Rehn. Einzig der außenpolitische Ausschuss des slowenischen Parlaments musste diesem Schritt noch zustimmen, was er am 29. September einstimmig tat.[35] Das Abkommen über ein Schiedsgerichtsverfahren[36] wurde am 4. November 2009 von den beiden Ministerpräsidenten in Anwesenheit des schwedischen Premierministers und amtierenden Vorsitzenden des Europäischen Rats Fredrik Reinfeldt in Stockholm unterzeichnet,[37] was auf slowenischer Seite durch ein knappes Referendum am 6. Juni 2010 bestätigt wurde.[38]
Nach dem Zerfall Jugoslawiens ist der Verbleib von ungefähr 60 Millionen US$ Spareinlagen der kroatischen Bürger bei der Zagreber Filiale der Ljubljanska banka (jetzt Nova Ljubljanska Banka) ungeklärt geblieben. Kroatien beschuldigt Slowenien, sie habe Spareinlagen nach Slowenien transferiert. Slowenien weist jegliche Schuld von sich und beharrt auf dem Standpunkt, die Spareinlagen seien mit der kroatischen Unabhängigkeit an Kroatien übergegangen.[39] Kroatien fordert eine Refundierung der Spareinlagen gegenüber allen Sparern der Ljubljanska banka.[40] Wegen der undurchsichtigen Lage zeichnet sich noch keine Lösung ab.[39]
Das Kernkraftwerk Krško ist ein weiterer Streitpunkt zwischen Kroatien und Slowenien. Es wurde zu Zeiten des ehemaligen Jugoslawiens unter gemeinsamer Beteiligung Sloweniens und Kroatiens gebaut (50:50-Beteiligung) und ist weiterhin im Besitz beider Staaten.[41]
Die nationale kroatische Stromgesellschaft Hrvatska elektroprivreda HEP fordert von der slowenischen Regierung Schadensersatz für nicht-ausgelieferten Strom aus dem gemeinsamen Kernkraftwerk im Zeitraum von Juli 2002 bis April 2003 im Wert von 32 Millionen Euro, exklusive Zinsen. Die slowenische Regierung behauptet, dass der Strom damals Kroatien angeboten wurde, aber dass die HEP dies abgelehnt hatte, da man den Strom anderswo billiger kaufen konnte. Die kroatische Seite behauptet, dass der Strom damals aus Wärmekraftwerken bezogen werden musste, was teurer und weniger umweltfreundlich sei. Slowenien will auch diese Angelegenheit zu einem EU-Beitrittskriterium machen.
→ Hauptartikel: Geschichte des Kosovo
Das Kosovo erhielt 1974 auf Druck der albanischen Minderheit und des offiziellen Albaniens unter Enver Hoxha den Status einer autonomen Region innerhalb Serbiens. Die Provinz unterstand Serbien zwar formell, genoss jedoch ein hohes Maß an Autonomie: von einem eigenen Regionalparlament bis hin zum Recht auf universitäre Ausbildung in albanischer Sprache. Im Gegensatz zu den sechs Teilrepubliken Jugoslawiens, die laut Verfassung ein Recht auf Sezession hatten, und von der Badinter-Kommission 1991 als Nachfolgestaaten Jugoslawiens anerkannt wurden, gestand man der albanischen Minderheit in Kosovo kein Recht auf Selbstbestimmung oder Sezession zu, unter anderem weil Albaner bereits einen Nationalstaat haben (Albanien) und das Kosovo in der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien nicht den Status einer Teilrepublik innehatte.
Im Zuge einer Anpassung der territorialen Ordnung Serbiens an die geänderten Rahmenbedingungen nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden einige Kompetenzen der Provinz unter Zustimmung der Regionalparlamente Kosovos und Vojvodinas in einer Verfassungsänderung eingeschränkt. So wurden etwa die Kompetenzen Kosovos bei der Landesverteidigung eingeschränkt. Dem gegenüber standen Sezessionsbestrebungen der UÇK, die den Konflikt erfolgreich internationalisierte.
→ Hauptartikel: Streit um den Namen Mazedonien
Griechenland wehrte sich zunächst dagegen, Mazedonien (wie die Teilrepublik auch zu Zeiten des ehemaligen Jugoslawien hieß) anzuerkennen, da der Name auch ein Gebiet in Griechenland (Makedonien) bezeichnet. Es wurde daher 1993 ein zwischenzeitlicher Kompromiss gefunden, dass der Nachfolgestaat als „Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“ (Former Yugoslav Republic of Macedonia, FYROM) anerkannt werden sollte. Am 4. November 2004 wurde die Republik Mazedonien ohne das Kürzel „FY“ von den USA anerkannt.
Alle Nachfolgestaaten haben sich zur Rückgabe gewisser Kulturgüter in das jeweilige Ursprungsland verpflichtet. Der Prozess der Restitution ist aber oft langwierig. Es existieren diverse Sukzessionsabkommen.
Über das Ausmaß an Entschädigungs- oder Reparationszahlungen gegenüber Kriegsopfern oder die Begleichung der Kriegsschäden wurde bisher nur wenig bis gar nicht gesprochen.
Zwischen 1943 und 1950 und in einem weiteren Schub nach 1954 wanderten zwischen 200.000 und 350.000 Italiener aus jugoslawisch-kontrollierten Gebieten (wie aus dem Freien Territorium Triest) in italienische Gebiete. Umgekehrt wanderten viele Slowenen und Kroaten nach Jugoslawien.
Die unterschiedliche Wahrnehmung dieser Bewegung schlug sich auch in den Sprachregelungen nieder: So wurden die italienischen Auswanderer in Jugoslawien „Optanten“ genannt (ähnlich wie die Südtiroler Optanten), in Italien nannte man sie dagegen „Exilierte“ bzw. „Vertriebene“ (ital. und kroat. esuli).
Mit dem EU-Beitritt Sloweniens verpflichtete sich Slowenien dazu, Entschädigungszahlungen für die Vertreibung der italienischen Bevölkerung vorzunehmen. Italien weigerte sich jedoch, diese Zahlungen anzunehmen, da viele Vertriebene nach wie vor nicht auf das Eigentumsrecht an ihren ehemaligen Besitzungen verzichten wollen. Slowenien zahlte daher die Entschädigung auf ein bestimmtes Konto ein, auf dem noch immer eine beachtliche Summe vorhanden ist, welche nie vom italienischen Staat entgegengenommen wurde.
Die italienische Regierung unter Silvio Berlusconi hat 2006 das Staatsbürgerschaftsgesetz novelliert, das nun mehr vorsieht, dass alle Italiener, die außerhalb des italienischen Staatsgebietes leben, auch für die Zeit vor 1945 nachträglich das Recht auf italienische Staatsbürgerschaft erhalten. Der kroatische Präsident und der Premierminister äußerten sich dazu sehr kritisch, weil damit alteingesessene kroatische Staatsbürger dazu verleitet würden, ihre Staatsbürgerschaft schlicht aus wirtschaftlichen Interessen zu wechseln. Kroatien sieht darin eine Möglichkeit zur leichteren Übernahme kroatischen Besitzes.
Unter dem Begriff Foibe-Massaker versteht man Kriegsverbrechen, die im und nach dem Zweiten Weltkrieg geschahen. Damals verübten jugoslawische Partisanen aus Rache Verbrechen an der italienischen Bevölkerung in den istrischen und dalmatinischen Küstengebieten. Die Opfer wurden dabei in Karsthöhlen, sogenannte Foiben geworfen. Opfer dieser Massaker waren vorwiegend Nichtkommunisten, die sich gegen das kommunistische Jugoslawien stellten oder von den neuen Machthabern auch nur als mögliche Gefahr angesehen wurden. Weitere Motive waren ethnische Säuberungsmaßnahmen gegen den italienischsprachigen Bevölkerungsteil und persönliche Racheakte. Genaue Opferzahlen sind nicht bekannt, Schätzungen verschiedener Historiker liegen zwischen 5.000 und 21.000 Toten, teilweise inklusive den in den jugoslawischen Lagern umgekommen Italienern.
Der italienische Staatspräsident Giorgio Napolitano sprach am 60. Jahrestag der Pariser Friedenskonferenz vom Foibe-Massaker als einer „Jahrhundert-Barbarei“. Er klagte über „blutrünstigen slawischen Hass“, „ethnische Säuberungen“ und „annexionistische Tendenzen“. Der kroatische Staatspräsident Stjepan Mesić reagierte mit Bestürzung auf derartige Aussagen, die von italienischer Seite zu vernehmen waren. Er sagte in derartigen Aussagen seien die Anzeichen von offenem Rassismus, historischem Revisionismus und politischem Revanchismus nicht zu übersehen, und es sei somit schwer, dies in Einklang zum deklarativen Wunsch zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen beider Staaten zu bringen.[42]
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Die kroatische Regierung unter Premierminister Sanader hatte 2005 ein Gesetz zur Entschädigung der deutschsprachigen Bevölkerung, den so genannten „Volksdeutschen“ (kroatisch „folksdojčeri“) vorbereitet. Dieses stieß allerdings auf Kritik zahlreicher anderer Staaten, wie etwa Italien oder Israel. Der Besitz und das Eigentum der deutschsprachigen Volksgruppe ging nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die AVNOJ-Beschlüsse in jugoslawischen Staatsbesitz über – außer der Besitz von Verbündeten der Partisanen. Das neue kroatische Gesetz sah für österreichische Staatsbürger, welche bis zum Ende des Krieges auf dem Gebiet Kroatiens gelebt hatten, ein Recht auf den Rückerstattung ihres unbeweglichen Besitzes oder auf eine Entschädigung durch den kroatischen Staat vor.
In der Öffentlichkeit wurde dagegen argumentiert, dass ebendiese Volksdeutschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bereits durch den Staat Jugoslawien entschädigt worden seien. Einige meinten auch, dass dieses Gesetz nur eine Gefälligkeit für den nachhaltigen Einsatz Österreichs zum Beginn von EU-Verhandlungen mit Kroatien sei. Die kroatische Regierung entgegnete darauf, dass ein kleiner Teil der deutschsprachigen Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg ohne Entschädigungsanspruch geblieben sei und somit benachteiligt werde. Das Gesetz wurde aufgrund interner kroatischer sowie internationaler Kritik bis auf weiteres ausgesetzt. Man befürchtete eine unüberschaubare Welle von weiteren Entschädigungsansprüchen aus aller Welt.
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