Organisation; Einrichtung; Anstalt; Institution; Institut[Classe]
association ou organisme international (fr)[Classe]
droit international public (fr)[Thème]
politics (en)[Domaine]
Organization (en)[Domaine]
?überstaatlicher Zusammenschluss, Fraktion - Verbindung[Hyper.]
Völkerbund (n.)
| Völkerbund | ||
|---|---|---|
![]() Co-Offizielles Logo des Völkerbundes |
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![]() Mitgliedstaaten (grün) und neutrale Beobachter (hellgrün) des Völkerbundes |
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| Englische Bezeichnung | League of Nations | |
| Französische Bezeichnung | Société des Nations | |
| Sitz der Organe |
Genf |
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| Gründung |
10. Januar 1920 |
|
| Generalsekretär | James Eric Drummond (1920–1933) Joseph Avenol (1933–1940) Seán Lester (1940–1946) |
|
| Mitgliedstaaten | 58 | |
| Amts- und Arbeitssprachen | ||
Der Völkerbund (spanisch Sociedad de Naciones, französisch Société des Nations, englisch League of Nations) war eine Internationale Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz). Er nahm am 10. Januar 1920, kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges, seine Arbeit auf, um den Frieden dauerhaft zu sichern, und wurde am 18. April 1946 in Paris, kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges, aufgelöst. Der Völkerbund gilt als indirekter, zeitgeschichtlicher Vorläufer der Vereinten Nationen (UNO).
Inhaltsverzeichnis |
Die Idee eines Völkerbundes als Bund in einer Staatengemeinschaft und der Ausdruck „Völkerrecht“ wurden erstmals 1625 vom niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius in seinem Buch De iure belli ac pacis („Über das Recht des Krieges und des Friedens“) als „Grundlagen für das Völkerrecht“ dargestellt. Der Königsberger Philosoph Immanuel Kant forderte 1795 in seinem Buch Zum ewigen Frieden das Völkerrecht ein, wobei die Idee einer „durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker“ erstmals ausführlich beschrieben wurde. Die Ideen der Aufklärung brachten bereits im 19. Jahrhundert eine internationale Friedensbewegung hervor und führten 1899 und 1907 zur Zusammenkunft der Haager Friedenskonferenzen. Der „Haager Staatenverband“, wie der Neo-Kantianer Walther Schücking die Einrichtung nannte, scheiterte vor allem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Ein Programm zur Umsetzung der Kant’schen Forderung fand sich, ausgelöst durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918. Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge, maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil, und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes[1] wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Integraler Bestandteil der Statuten war die Monroe-Doktrin[2][3], die später auch in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 unterzeichneten die beteiligten Staaten auch die Satzung des Völkerbunds – der Bund war Teil des Versailler Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar wurde auch der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November 1920 zum ersten Mal zusammen. Lord Robert Cecil wurde 1923 Präsident des Völkerbundes und blieb dies bis zur Auflösung 1946.
Sein erster Sitz befand sich seit der Gründung 1920 im Genfer Gebäudekomplex Palais Wilson, der auch nach dem Umzug 1933/1936 weiterhin vom Völkerbund genutzt wurde und gegenwärtig als Sitz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) fungiert. Der Völkerbund ist zwischen 1933 und 1936 in den neu errichteten Gebäudekomplex Palais des Nations (Völkerbundpalast) im Genfer Ariana-Park umgezogen und blieb dort als Hauptsitz dieser Institution bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1946. Nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945, die vor dem Umzug 1952 nach New York ihren Hauptsitz zunächst in London hatten, haben die Vereinten Nationen das Palais 1945 vom Völkerbund übernommen, in den folgenden Jahren baulich wesentlich erweitert und nutzen es bis heute. Seit 1966 ist das Palais des Nations der europäische Hauptsitz der Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen in Genf) und beherbergt unter anderem den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vertragsorgane. Aufgrund seines Tagungs- und Sitzortes erhielt der Völkerbund auch den Namen Genfer Liga.
Der Völkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Im Gegensatz zur UNO enthielt seine Satzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, im Falle eines kriegerischen Aktes eines Staates gegen einen Mitgliedstaat sofort und direkt, d. h. ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums, dem betroffenen Staat militärisch zu Hilfe zu eilen. Der hauptsächliche Grund des letztlichen Scheiterns des Völkerbundes wird in der Nichtteilnahme der Vereinigten Staaten gesehen, sekundär auch im mangelnden Willen der Mitgliedstaaten, den vorgenannten Sanktionsartikel konsequent anzuwenden.
Die Organisation des Völkerbundes nahm in Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten. Die Handlungsfähigkeit des Völkerbundes war demzufolge stark eingeschränkt.
Die Generalsekretäre des Völkerbundes waren:
Da der US-Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, waren die Vereinigten Staaten nie Mitglied des Völkerbundes. Dies geschah, da sich der Senat in seiner Autorität von Woodrow Wilson übergangen fühlte, der die Ratifizierung der Satzung des Völkerbundes eigenmächtig (ohne vorherige Rücksprache mit dem Senat) vorantrieb. Die Weimarer Republik wurde erst am 8. September 1926 Mitglied des Völkerbundes; das Deutsche Reich trat am 14. Oktober 1933 auf Veranlassung Adolf Hitlers aus.
Anfangs hatte der Völkerbund einige Erfolge bei der Lösung kleiner Konflikte, beispielsweise um Spitzbergen, die Åland-Inseln und Korfu. Die großen Streitfälle wie der Ruhrkonflikt, der Spanische Bürgerkrieg und die Sudetenkrise wurden außerhalb des Völkerbundes ausgetragen. Eine Vorreiterrolle spielte er aber bei der Dekolonisation, der Hungerbekämpfung und der Betreuung von Flüchtlingen, außerdem sammelte man Erfahrung bei der Konsensfindung. Umstritten war das Nichteingreifen des Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Endgültig demonstrierte er 1935 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien: Obwohl der Bund als stärkste Maßnahme Sanktionen verhängte, blieben diese wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch das Deutsche Reich (Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Die Sowjetunion, seit 1934 Mitglied, wurde 1939 wegen des Angriffs auf Finnland („Winterkrieg“) ausgeschlossen.
Auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinen maßgeblichen Einfluss. Die Bemühungen, das Deutsche Reich durch Verhandlungen in seine Schranken zu weisen, als es den Versailler Vertrag seit 1933 zunehmend aushebelte, hatten keinen Erfolg. Der spätere Diplomat der Bundesrepublik, Walter Truckenbrodt, schilderte diesen Prozess 1941 aus der Sicht des „Dritten Reiches“ und nannte den Bund „platonisch“, da er keine reale Machtbasis besaß.[4] Auch der Staatsrechtler Carl Schmitt nannte die Genfer Liga 1936 eine bloße „Etikette“, also eine Fassade, hinter der sich die politischen Inhalte regelmäßig änderten.[5] Der Völkerbund verfügte über keine eigenen militärischen Truppen, mit denen er in Krisenregionen hätte eingreifen können. Ein theoretischer Beschluss zu militärischen Aktionen hätte zwar vom Völkerbund getroffen werden können, die Entsendung der Truppen wäre jedoch durch die Mitglieder in einzelstaatlicher Organisation vor sich gegangen, wie es zwischen 25. und 28. Oktober 1925 beim Konflikt an der griechisch-bulgarischen Grenze der Fall war: Nachdem die bulgarische Regierung den Generalsekretär des Völkerbunds nach Artikel 11 Abs. 1 der Völkerbundsatzung anrief, wurden zur Konfliktsicherung und Kontrolle französische, britische und italienische Offiziere in die Region gesandt.
Auf Initiative der Außenminister Chinas, Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Offiziell löste sich der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Bundesversammlung selbst auf.
Durch die zeitweise parallele Existenz des Völkerbunds zur UNO sollte dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation ist.
Für das Scheitern des Völkerbundes werden verschiedene Gründe angeführt:
Die Gründungsmitglieder des Völkerbundes waren 32 alliierte Staaten, nämlich die Siegermächte des Ersten Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Hierzu zählte neben den britischen Dominions sowie Indien auch die eigentlich erst nach dem Krieg gebildete Tschechoslowakei.
Schon 1920 wurden 13 im Krieg neutrale Staaten eingeladen, dem Völkerbund beizutreten.
Viele Staaten wurden erst später zugelassen oder traten erst später bei, die ersten schon Ende 1920.
Einige unabhängige Staaten blieben dem Völkerbund völlig fern.
Der Völkerbund war gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Französisch-Äquatorialafrika wurden allerdings wieder an dieses angeschlossen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Im Einzelnen waren dies:
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