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Wilhelm Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 bei Hannover) war ein deutscher Verwaltungsbeamter, deutscher Politiker (NSDAP) und SS-Oberführer. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.
Inhaltsverzeichnis |
Stuckart war Sohn eines Bahnangestellten und wurde christlich erzogen. Nach dem Abitur schloss er sich 1919 dem Freikorps von Epp an. Ab 1922 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt am Main. In die NSDAP trat er im Dezember 1922 ein (Mitgliedsnr. 378.144)[1] und wurde ab 1926 deren Rechtsberater.[2] 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit dem Thema „Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister“. Ab 1930 amtierte er als Amtsrichter, von 1932 bis März 1933 war er Anwalt und Rechtsreferent der SA in Pommern. Stuckart gehörte der SA ab 1932 an. Nachdem er zunächst von April bis Mai 1933 kurzzeitig kommissarisch Bürgermeister in Stettin war,[2] wechselte er im Juni 1933 als Staatssekretär ins Preußische Kultusministerium, wurde im Juli 1934 Staatssekretär im neugebildeten Reichserziehungsministerium und im März 1935 Staatssekretär im Reichsministerium des Innern.[3] 1936 trat er in die SS ein (Mitgliedsnr. 280.042)[1] und wurde bis 1944 zum SS-Obergruppenführer befördert.
Stuckart war an der Ausarbeitung der antijüdischen Gesetzgebung beteiligt und verfasste 1936 gemeinsam mit Hans Globke den sogenannten Kommentar zur deutschen Rassengesetzgebung zu den Nürnberger Gesetzen. 1942 nahm er als Staatssekretär an der Wannseekonferenz teil.[3]
Bereits 1934 war Stuckart als Staatssekretär und stellvertretender Preußischer Kulturminister maßgeblich in den bis heute umstrittenen Erwerb des sog. Welfenschatz, damals noch im Besitz jüdischer Kunsthändler, durch den NS-Preußenstaat unter Hermann Göring involviert gewesen.[4]
Als Wilhelm Frick als Reichsinnenminister abgelöst wurde, machte sich Stuckart Hoffnung auf dieses Amt. Goebbels trug unter dem 21. August 1943 in seinem Tagebuch ein: „Stuckart ist durch die Entwicklung um RIM etwas bedrückt. Ich kann das verstehen; er hätte es ja eigentlich verdient, die Verwaltung zu übernehmen.“[5] Heinrich Himmler, der zum Reichsinnenminister ernannt wurde, kümmerte sich wenig um sein Amt und delegierte seine Befugnisse weitestgehend an Stuckart, dem er auch die personalpolitischen Entscheidungen überließ.[6]
Während des Krieges war Stuckart insbesondere auch mit Nationalsozialistischen Europaplänen für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg befasst.[7]
Am 23. Mai 1945 wurde Stuckart als Reichsinnenminister der Regierung Dönitz in Flensburg interniert. Bis zur Überstellung nach Nürnberg im August 1945 hielt er sich im Gefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen Größen des nationalsozialistischen Systems und der Wehrmacht auf.
In der Sowjetischen Besatzungszone wurden sämtliche Schriften Stuckarts auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[8]
Stuckart wurde 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess wegen folgender Verbrechen angeklagt:[9]
Im Punkt I wurde Stuckart freigesprochen:
Zum Punkt V stellte er seinen auf der Wannseekonferenz vorgebrachten Plan, alle „Halbjuden“ zu sterilisieren, als Verzögerungstaktik dar: Die „jüdischen Mischlinge“ seien dadurch von Deportation und Ermordung bewahrt worden; die Durchführung einer Massensterilisation sei während des Krieges ausgeschlossen gewesen. Nachdem der ebenfalls mit „Judenangelegenheiten“ befasste, 1944 jedoch wegen seiner Verbindungen zum Widerstand inhaftierte Bernhard Lösener als Zeuge diese Version weitgehend bestätigt hatte, sah das Gericht diesen Vorwurf zugunsten Stuckarts als nicht zweifelsfrei geklärt an. Die Richter werteten jedoch Stuckarts Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze und deren Durchführungsverordnungen als Bestandteil des Vernichtungsprogramms:[10]
An die Schreibtischtäter gerichtet stellte es fest:
Zum Punkt VI stellt das Gericht fest, dass er an der planmäßigen Wirtschaftsplünderung der besetzten Gebiete aktiven Anteil nahm und spricht Stuckart schuldig. Zu den außerordentlich umfassenden Erklärungen der Entlastungszeugen:
Zum Punkt VII Sklavenarbeit ist das Gericht der Meinung, „daß die Beweisaufnahme Stuckarts angebliche Beteiligung … nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ergeben habe“ und spricht Stuckart „Nicht schuldig“.
Zum Punkt VIII Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen stellt das Gericht fest, dass Stuckart als Mitglied der SS verbrecherische Maßnahmen und Programmpunkte der SS mit Himmler besprach. Er war über die Massenmorde an Juden in Riga unterrichtet, er nahm an der Wannsee-Konferenz teil. Er beteiligte sich an den Erlassen, die der SS bei vielen ihrer Verbrechen von Nutzen waren. „Er wird der Anschuldigung gemäß unter Anklagepunkt VIII für schuldig befunden.“ (S. 273).
Stuckart befand sich im Krankenhaus und konnte an dem Prozess nur in „einer kurzen Zeitspanne, in der er seine eigene Verteidigung vorgebracht hat,“ teilnehmen (S. 278). „Weder das amerikanische Ärztegremium noch die deutschen Ärzte konnten eine günstige Prognose abgeben… Unter diesen Umständen ist es nicht unwahrscheinlich, daß eine Haft einem Todesurteil gleichkommen würde.“ Das Strafmaß wurde daher auf genau drei Jahre, zehn Monate und 20 Tage ab seiner Festnahme am 26. Mai 1945 bemessen, so dass er mit der Urteilsverkündigung ein verurteilter Kriegsverbrecher, aber frei war.
Wilhelm Stuckart gelang es, in der jungen Bundesrepublik schnell Karriere zu machen. Von den deutschen Behörden wurde er 1950 nur als „Mitläufer“ entnazifiziert eingestuft und 1952 zu 500 DM Geldstrafe verurteilt.[11][12]
Zu dieser Zeit war er bereits Geschäftsführer des „Instituts zur Förderung der niedersächsischen Wirtschaft“. Auch politisch wurde er schnell wieder aktiv und engagierte sich im niedersächsischen Vorstand des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), der es unter Führung des Bundesvertriebenenministers Theodor Oberländer bis zur Regierungsbeteiligung brachte. Stuckart war auch Mitglied der 1952 verbotenen neonationalsozialistischen Sozialistischen Reichspartei.[13]
Kurz vor seinem Tod durch einen Verkehrsunfall hatte er in einem Verfahren nach Artikel 131 des Grundgesetzes die Festsetzung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge nach B 3 erreicht.
Theodor Lewald/Heinrich Schulz | Johann Michael Freiherr von Welser/Philipp Brugger | Erich Zweigert | Hans Pfundtner/Wilhelm Stuckart
Weimarer Republik: Hugo Preuß | Eduard David | Erich Koch-Weser | Georg Gradnauer | Adolf Köster | Rudolf Oeser | Wilhelm Sollmann | Karl Jarres | Martin Schiele | Otto Geßler (kommissarisch) | Wilhelm Külz | Walter von Keudell | Carl Severing | Joseph Wirth | Wilhelm Groener | Wilhelm Freiherr von Gayl | Franz Bracht
Zeit des Nationalsozialismus: Wilhelm Frick | Heinrich Himmler | Paul Giesler | Wilhelm Stuckart
Graf Schwerin von Krosigk (Leitender Minister, parteilos) | Wilhelm Stuckart (NSDAP) | Albert Speer (NSDAP) | Franz Seldte (NSDAP) | Otto Georg Thierack (NSDAP) | Großadmiral Dönitz (parteilos) (In seiner Eigenschaft als Reichskriegsminister) | Julius Heinrich Dorpmüller (NSDAP) | Herbert Backe (NSDAP)
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Stuckart, Wilhelm |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Politiker (NSDAP), Staatssekretär im Reichsministerium des Innern |
| GEBURTSDATUM | 16. November 1902 |
| GEBURTSORT | Wiesbaden |
| STERBEDATUM | 15. November 1953 |
| STERBEORT | Hannover |