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Lettris is a curious tetris-clone game where all the bricks have the same square shape but different content. Each square carries a letter. To make squares disappear and save space for other squares you have to assemble English words (left, right, up, down) from the falling squares.
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Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln • Internationales Wirtschaftsrecht • Wirtschaftsrecht (Studiengang) • Zeitschrift für Wirtschaftsrecht • Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht • Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Regel[Classe]
Rechtswissenschaft[Classe]
(Sorten; Devisen; Zahlungsmittel), (Geschäfte)[termes liés]
Wirtschaftsrecht (n.)
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Zum Wirtschaftsrecht zählt:
Auf internationaler Ebene wird die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht geregelt.
Inhaltsverzeichnis |
Grundsätzlich sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) keine ausdrücklich bestimmte Wirtschaftsform für die Bundesrepublik Deutschland vor.
Art. 15 GG ermöglicht prinzipiell sogar die Sozialisierung bestimmter Urgüter, allerdings nur gegen angemessene Entschädigung. Art. 15 GG ist maßgeblich auf Betreiben der SPD-Vertreter im Parlamentarischen Rat, insbesondere Carlo Schmid, seinerzeit in das Grundgesetz aufgenommen worden. Seine Bedeutung und sein Verhältnis zur Eigentumsgarantie waren bereits im Rat umstritten und seine Formulierung spiegelt dies wider. Art. 15 GG ist in der gesamten Nachkriegsgeschichte ohne Anwendungsfall geblieben und war, insbesondere nachdem die SPD im Godesberger Programm eine ideologische Wende vollzogen hatte, weitgehend in Vergessenheit geraten. In jüngerer Zeit hat vor allem die Partei "Die Linke" Art. 15 GG wieder verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral. Der Wirtschaftsverfassung wird allerdings durch die Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats, der Grundrechte und der Demokratie ein Rahmen gegeben. Die Ansicht, dass das Grundgesetz weiter gehe und etwa die Wirtschaftsverfassung der Sozialen Marktwirtschaft vorschreibe (so noch Nipperdey), hat sich nicht durchsetzen können. Andererseits ist fraglich, inwiefern etwa ein sozialistisches Wirtschaftsmodell klassischer Prägung mit den Vorgaben der Grundrechte (insbesondere Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit) vereint werden könnte.
Konkrete verfassungsrechtliche Vorgaben für das Wirtschaftsleben enthalten folgende Bestimmungen des GG: Art. 2 (Wirtschaften als Ausdruck der Freien Persönlichkeitsentfaltung), Art. 9 (v.a. Abs. 3, Koalitionsfreiheit), Art. 12 (Berufsfreiheit), Art. 14 (Eigentumsgarantie), Art. 74 Nr. 11 (Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft) und Art. 109 Abs. 2 (Haushaltsautonomie von Bund und Ländern).
Der Staat beeinflusst das Wirtschaftsleben auf vielfältige Weise. Nach dem Prinzip des Gesetzesvorbehalts benötigt er hierfür grundsätzlich eine gesetzliche Ermächtigung. Je nachdem, ob die staatliche Beeinflussung den Handlungen der Wirtschaftsteilnehmer Schranken setzt, oder sie fördern will, unterscheidet man das Verwaltungshandlen in Eingriffs- und Leistungsverwaltung.
Die Eingriffsverwaltung ist historisch älter und bestand im 19. Jahdt. vorwiegend aus dem klassischen "Gewerberecht", als besonderem Recht der Gefahrenabwehr. Heute zählt hierzu etwa auch das Kartellrecht und die Fusionskontrolle zum Zweck der Monopolkontrolle und Begrenzung der Marktmacht von Unternehmen, ebenso zahlreiche Gesetze zur Regulierung in bestimmten sog. "regulierten" Wirtschaftsbereichen (etwa Finanzdienstleistungen, Energieversorgung, Verkehr).
Das moderneWirtschaftsverwaltungsrecht ist in nahezu jedem Bereich des Wirtschaftslebens präsent und entsprechend weit aufgefächert und spezialisiert. Zu ihm zählen auch Erscheinungsformen der Leistungsverwaltung, u.a. das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung durch Gewährung staatlicher Zuwendung oder sonstiger Vorteile) und sonstige gesetzliche Vorschriften zur Wirtschaftslenkung.
Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits, die maßgeblich durch die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG) und andere festgelegt werden. Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, u.a.) zu nennen.
Zunehmend spielt in den EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts liegt eine starke Überformung des nationalen Rechts durch Europarecht vor. Initiativen zur Erstellung eines (optionalen) europäischen Vertragsrechts werden in der Europäischen Kommission derzeit diskutiert.
Während die Bedeutung von Strafrecht in Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln lange Jahrzehnte auf Einzelfälle klassischer Kriminalität, etwa Betrug oder Unterschlagung, beschränkt war, kam im Zusammenhang mit der Entwicklung des Umweltstrafrechts zunehmend vor allem die produzierende Industrie in das Blickfeld der Staatsanwaltschaften. Seit den Neunziger Jahren ist durch ausweitende Auslegung des Untreue-Paragraphen des StGB auch die eigentliche unternehmerische Entscheidungsfindung strafgerichtlicher Nachprüfung geöffnet. Wegweisend war hier vor allem das Mannesmann-Urteil des Bundesgerichtshofs. Hinzu kommt ein sich ständig ausweitendes Nebenstrafrecht, das mittlerweile kaum eine Branche unberührt lässt und weitreichende Strafvorschriften, etwa im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Exportkontrollrecht.
Wirtschaftsrecht bezeichnet auch einen Studiengang an Fachhochschulen und Universitäten. Siehe dazu Wirtschaftsrecht (Studiengang).