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Als vorehelicher Geschlechtsverkehr gilt der Geschlechtsverkehr eines Paares zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Heirat. In vielen Industriestaaten der westlichen Welt ist vorehelicher Geschlechtsverkehr gesellschaftlicher Alltag und weder strafbar noch verpönt. Der größte Teil der Ehepaare hatte bereits vor der Heirat Sex miteinander und/oder mit anderen Partnern. Bereits 1948 ergab der Kinsey-Report (Befragung von 12.000 Männern in den Vereinigten Staaten), dass rund 86 Prozent der Männer vor der Ehe Geschlechtsverkehr hatten.
Geschlechtsverkehr ist ein Forschungsgegenstand der Sexualwissenschaft.
Inhaltsverzeichnis |
Im Frühmittelalter kannte man Todesstrafe und Geldbußen als Strafe für vorehelichen wie auch für außerehelichen Geschlechtsverkehr bzw. „Unzucht“, wie man damals sagte.[1] Auch galten vorehelich empfangene Kinder noch in der jüngeren christlichen Sittengeschichte als unsittlich. War zum Zeitpunkt einer Eheschließung bereits eine Schwangerschaft bekannt, fand die Heirat „ohne Sang und Klang“ statt.
Teile der Bevölkerung waren Leibeigene. Heiraten durften sie nur mit Genehmigung des Gutsherrn und nach Zahlung einer Heiratsabgabe. Ohne Trauschein des Leibherrn durften Pastoren keine kirchlichen Trauungen vornehmen. Damit eine Ehe gegen den Willen des Gutsherrn nicht erzwungen werden konnte, war Geschlechtsverkehr unter Ledigen verboten. Die Eheschließung alleine ließ auch die Leibeigenschaft nicht wegfallen.[2] In Württemberg durften Leibeigene eines Leibherrn untereinander heiraten.[3] Überwiegend war die „ungenoßsame“ Ehe mit Leibeigenen eines anderen Leibherrn verboten. Bei der Frau bestand die Gefahr, dass sie mit dem Ehemann abzog und dem Leibherrn dadurch die zu erwartenden Kinder entgingen. Die Ehe war allerdings nicht unwirksam, sondern wurde mit einer Geldstrafe in Höhen des entgangenen Vorteils oder höher bestraft.[4] Besonders in Orten mit mehreren Herren veranlassten die Eheverbote die bäuerliche Bevölkerung zur Ablehnung der Leibeigenschaft.
Nach dem Beginn des Zeitalters der Aufklärung änderte sich die Einstellung zu Menschenrechten. Als bekannteste Erklärungen aus dieser Zeit gelten die zwei folgenden Dokumente:
Die Präambel der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776) und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Französische Nationalversammlung 1789. Artikel 4 lautet übersetzt:
„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“
Die in der o.g. Präambel formululierten Rechte wurden in der späteren Verfassungspraxis zunächst nur frei geborenen, weißen Männern in vollem Umfang zugestanden, nicht aber Frauen, Sklaven und freien Schwarzen. Gleichwohl war das Leben in den USA damals geprägt von der Einstellung 'jeder kann tun und lassen was er will, so lange er keinem anderen damit schadet'.
Die Psychologie entwickelte sich erst im 19. Jahrhundert zu einer empirischen Wissenschaft; davor war über den Sexualtrieb wenig bekannt. Viele Aspekte der menschlichen Sexualität waren tabu bzw. wurden tabuisiert. Viele Menschen - speziell Frauen - wurden von ihren Eltern nicht aufgeklärt. Bis zur Verbreitung des Kondoms waren VGV und außerehelicher Geschlechtsverkehr mit dem Thema Geschlechtskrankheiten konnotiert; insbesondere mit der Syphilis. Syphilis war weit verbreitet in vielen Ländern; sicher vor ihr waren nur Menschen, die füreinander jeweils der erste Sexualpartner waren. Vor disem Hintergrund war Promiskuität bei vielen verpönt; Prüderie bzw. Sexualfeindlichkeit waren in vielen Ländern verbreitet.
Zum Beispiel propagierte der Schweizer Arzt Samuel Tissot (1728 - 1797) als eine Maßnahme gegen Masturbation die Beschneidung von Jungen und von Mädchen. Zahlreiche Ärzte dieser Zeit hielten Masturbation für die Ursache von „jugendlicher Rebellion“ und von Krankheiten wie Epilepsie, „Erweichung von Körper und Geist“, Hysterie und Neurosen. Die Sexualfeindlichkeit hatte unter anderem zu tun mit den weitverbreiteten Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, gegen die und gegen deren Spätfolgen (Hirnerweichung) es bis ins 20. Jahrhundert keine Gegenmittel gab.
Ab etwa 1860 verbreitete sich in den USA (wo damals die Prüderie weit verbreitet war) die Beschneidung minderjähriger Jungen. Ab dann erschienen einige Publikationen, die die Beschneidung als Prävention gegen Masturbation (damals pejorativ als „Selbst-Missbrauch“ bezeichnet) oder als Bestrafung dafür propagierten (Näheres hier.
In der katholischen Kirche herrschten von etwa 1840 bis zum Beginn des ersten Weltkriegs Antimodernismus und Ultramontanismus. Das trug dazu bei, dass es z. B. zum Kulturkampf kam, also zum Streit zwischen Bismarck und dem politischen Katholizismus. Die katholische Kirche kämpfte gegen zahlreiche gesellschaftliche Realitäten bzw. Entwicklungen, darunter auch gegen den vorehelichen Geschlechtsverkehr (VGV). Keuschheit wurde als Ideal propagiert.
Es gab einen Arbeitskräfteüberhang in der Landwirtschaft[5] und ein erhebliches Bevölkerungswachstum in Deutschland. Dies begünstigte Landflucht / Urbanisierung und Industrialisierung.
Kurz vor dem Jahr 1900 wurde das BGB konzipiert (es trat am 1. Januar 1900 in Kraft). § 1300 , der sogenannte Kranzgeld-Paragraph, lautete:
Begründet wurde der Schadenersatzanspruch damit, dass die Ledige wegen des Verlusts ihrer Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann habe. War die Ledige oder die Witwe hingegen schon vor der „Beiwohnung“ nicht mehr „unbescholten“, so stand ihr auch kein Kranzgeld zu, wobei sich der Begriff „bescholten“ nicht nur auf die Unkeuschheit bezog, sondern auch auf andere Sachverhalte, wie z. B. Gefängnisaufenthalte.
Die Erfindung und Weiterentwicklung des Kondoms trug viel zum Einstellungswandel gegenüber VGV bei. 1912 entwickelte der Gummifabrikant Julius Fromm erstmals eine Methode, um nahtlose Kondome herzustellen. Ab 1930 wurde Latex als Material benutzt. Kondome verhüte(te)n Schwangerschaften und die Übertragung von Geschlechtskrankheiten. Der Verkauf von Kondomen war bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts allerdings vielerorts verboten beziehungsweise nur zum medizinischen Gebrauch erlaubt. In Irland galt eine solche Regelung noch bis Anfang der 1990er Jahre.
Die Sexualmoral wandelte sich erheblich. Die wirtschaftliche Not von 1916 (Erster Weltkrieg) bis in die 1930er Jahre (Deutsche Inflation 1914 bis 1923, Währungsreform, Weltwirtschaftskrise ab 1929 förderte unter anderem die Gelegenheitsprostitution. Während der Alliierten Rheinlandbesetzung (1919 - 1930) wurden zahlreiche Besatzungskinder gezeugt und geboren. Die Kinder eines afrikanischen Vaters und einer weißen Mutter - einige dieser Truppen stammten aus afrikanischen Kolonien Frankreichs - nannte man "Rheinlandbastarde". Sie machten sozusagen vorehelichen Geschlechtsverkehr sichtbar.
Während der NS-Zeit förderten Aktivitäten von Hitlerjugend ("HJ") und Bund Deutscher Mädel (BDM) den VGV:
Der Lebensborn e. V. war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein von der SS getragener, staatlich geförderter Verein, dessen Ziel es war, auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie die Erhöhung der Geburtenrate „arischer“ Kinder auch aus außerehelichen Beziehungen herbeizuführen. Dies sollte durch anonyme Entbindungen und Vermittlung der Kinder zur Adoption – bevorzugt an Familien von SS-Angehörigen – erreicht werden.
Zudem drängte das NS-Regime den Einfluss der katholischen Kirche zurück; dies trug dazu bei, den VGV zu ent-stigmatisieren.
Während des Zweiten Weltkriegs arbeiteten viele junge Frauen als als Wehrmachthelferinnen („Blitzmädel“). Viele von lebten ihnen längere Zeit mit Soldaten in Kasernen oder Stellungen (Fernmeldewesen, Flak usw.) dicht zusammen. Auch hier kam es zu vielen vorehelichen Beziehungen.
Die Sexualethik wird in einem wesentlichen Maße von der Religion mitgeprägt. Innerhalb des Christentums wird vorehelicher Geschlechtsverkehr unterschiedlich bewertet und insbesondere im Falle der Ablehnung unterscheiden sich die religiösen Ansichten in der Konsequenz, wie die Art der Maßnahmen der Verurteilung ausschauen.
Im Islam gilt vorehelicher Geschlechtsverkehr als unzüchtig. In einer nordiranischen Stadt wurde ein 15 Jahre altes Mädchen im August 2004 wegen vermuteter „Unzucht“ mit einem unverheirateten Mann gehängt.[8][9][10]
In den USA wird in einigen Bevölkerungsgruppierungen die voreheliche Enthaltsamkeit gefordert. Die christlich-konservative Bewegung True Love Waits[11] hat auch Ableger in Deutschland und der Schweiz (Wahre Liebe Wartet). Jugendliche legen hierbei gegenseitig den Eid ab, vor der Ehe keinen Sex zu praktizieren.
Gegen den vorehelichen Geschlechtsverkehr in Deutschland richten sich aktuell in ihren Publikationen unter anderem die Zeugen Jehovas und die Neuapostolische Kirche,[12] sowie Organisationen wie die Christliche Mitte. In der Schweiz nimmt die Eidgenössisch-Demokratische Union eine ähnliche Position ein.